Responsable
Liquidateur
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
3003 Bern
Tel. +41 (0)31 327 91 00
Type de procédure Insolvabilité
Débitrice
Green Power Invest Holding AG in Liquidation, Seewiesenstrasse 44
9322 Egnach TG
24.09.2013
1. Gemeinschuldnerin: | Green Power Invest Holding AG in Liquidation, Seewiesenstrasse 44, 9322 Egnach TG |
2. Konkurseröffnung: | 12. September 2013, 08.00 Uhr |
3. Verfahren: | Bankenkonkursverfahren Für bankspezifische Verfahrensfragen vgl. Publikation unter Konkursverfahren |
4. Eingabefrist: | 24. Oktober 2013 Forderungseingaben haben bei der Konkursliquidatorin zu erfolgen. |
5. Herausgabeansprüche: | Die Gläubiger und Personen, welche im Besitz der Gemeinschuldnerin befindliche Vermögensgegenstände beanspruchen, sind aufgefordert, ihre Forderungen und Ansprüche innert gesetzter Frist der Konkursliquidatorin unter Vorlage der Beweismittel anzumelden. |
6. Herausgabe- und Meldepflicht: | Schuldner der Gemeinschuldnerin sowie Personen, welche Vermögenswerte der Gemeinschuldnerin als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben sich innert der Eingabefrist bei der Konkursliquidatorin zu melden und ihr die Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen. Ein bestehendes Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung oder die Herausgabe ungerechtfertigterweise unterbleibt. |
7. Konkursliquidatorin: | Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern |
8. Konkursort: | Egnach TG |
9. Hinweis: | Forderungen, welche aus den Büchern ersichtlich sein sollten, sind ebenfalls anzumelden. |
10. Bemerkungen: | Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Konkursliquidatorin (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Tel. +41 (0)31 327 91 00). |
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
08.10.2014
1. Schuldnerin: | Green Power Invest Holding AG in Liquidation, Seewiesenstrasse 44, 9322 Egnach |
2. Konkurseröffnung: | 12.09.2013 |
3. Konkurseinstellung: | 01.10.2014 |
4. Antragsfrist für Durchführung: | 10.11.2014 |
5. Kostenvorschuss: | CHF 15'000 Die Einstellung des Konkursverfahrens wird definitiv, wenn nicht ein Gläubiger innert der Antragsfrist den zur Deckung der Verfahrenskosten notwendigen Vorschuss leistet. |
6. Frist für Pfandverwertung | 10.12.2014 Für den Fall der definitiven Einstellung können die Gläubiger innert Frist die Verwertung ihres Pfandes verlangen. |
Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA |