Responsable
Liquidateur
Kampfen Bösiger Theiler & Partner Rechtsanwälte
Gerechtigkeitsgasse 23
8001 Zürich
Tel. +41 (0)44 206 11 99
Type de procédure Insolvabilité
Débitrice
EVEREST Financial Services AG in Liquidation, Im Zentrum
8102 Oberengstringen
12.11.2013
1. Gemeinschuldnerin: | EVEREST Financial Services AG, Im Zentrum, 8102 Oberengstringen |
2. Konkurseröffnung: | 30. Oktober 2013, 08.00 Uhr |
3. Verfahren: | Bankenkonkursverfahren Für bankspezifische Verfahrensfragen vgl. Publikation unter Konkursverfahren |
4. Eingabefrist: | 15. Dezember 2013 Forderungseingaben haben bei den Konkursliquidatoren zu erfolgen |
5. Herausgabeansprüche: | Die Gläubiger und Personen, welche im Besitz der Gemeinschuldnerin befindliche Vermögensgegenstände beanspruchen, sind aufgefordert, ihre Forderungen und Ansprüche innert gesetzter Frist den Konkursliquidatoren unter Vorlage der Beweismittel anzumelden. |
6. Herausgabe- und Meldepflicht: | Schuldner der Gemeinschuldnerin (auch Träger eines Berufsgeheimnisses wie Anwälte, Banken etc.) sowie Personen, welche Vermögenswerte der Gemeinschuldnerin als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben sich innert der Eingabefrist bei den Konkursliquidatoren zu melden und ihnen die Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen. Anzumelden sind auch Forderungen, gegen die eine Verrechnung geltend gemacht wird. Ein bestehendes Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung oder die Herausgabe ungerechtfertigterweise unterbleibt. |
7. Konkursliquidatoren: | RA Verena Fontana, von Wäldi (TG), in Obersiggenthal, und RA Thomas Keller, von Buch (SH), in Berg am Irchel, jeweils Kampfen Bösiger Theiler & Partner Rechtsanwälte, Gerechtigkeitsgasse 23, 8001 Zürich |
8. Konkursort: | Oberengstringen |
9. Hinweis: | Eine Berücksichtigung von Forderungen aufgrund der Bücher kann nicht gewährleistet werden. Forderungen, welche aus den Büchern ersichtlich sein sollten, sind ebenfalls anzumelden. |
10. Bemerkungen: | Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Konkursliquidatoren, RA Verena Fontana und RA Thomas Keller, Kämpfen Bösiger Theiler & Partner Rechtsanwälte, Tel. +41 (0)44 206 11 99 oder an die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, Tel. +41 (0)31 327 91 00). |
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
03.03.2015
1. Schuldnerin: | Everest Financial Services AG in Liquidation, Im Zentrum 1, 8102 Oberengstringen |
2. Konkurseröffnung: | 30. Oktober 2013, 8:00 Uhr |
3. Konkurseinstellung: | 25. Februar 2015 Die Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven wird definitiv, wenn nicht ein Gläubiger innert Frist die zur Deckung der Verfahrenskosten notwendige Sicherheit leistet. Im Falle der Sicherheitsleistung wird das Konkursverfahren fortgeführt. |
4. Frist zur Sicherheitsleistung: | 13. März 2015 |
5. Sicherheitsleistung: | CHF 8‘750.00 durch Überweisung auf das Konto der Konkursmasse |
6. Frist für Pfandverwertung | 23. März 2015 Wird das Konkursverfahren mangels Leistung der festgelegten Sicherheit eingestellt, können die Pfandgläubiger innert dieser gesonderten Frist die Verwertung ihres Pfandes verlangen. |
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |