Responsable
Liquidateur
RA Sven Lüscher
Werder Viganò AG
Genferstrasse 2
8002 Zürich
Type de procédure Insolvabilité
Débitrice BDC Investment AG in Liquidation, 8102 Oberengstringen
11.11.2014
1. Gemeinschuldnerin: | BDC Investment AG, Zürcherstrasse 94, 8102 Oberengstringen |
2. Konkurseröffnung: | 3. November 2014, 08:00 Uhr |
3. Verfahren: |
Bankenkonkursverfahren. |
4. Eingabefrist: | 11. Dezember 2014 Forderungseingaben haben beim Konkursliquidator zu erfolgen. |
5. Herausgabeansprüche: | Die Gläubiger und Personen, welche im Besitz der Gemeinschuldnerin befindliche Vermögensgegenstände beanspruchen, sind aufgefordert, ihre Forderungen und Ansprüche innert gesetzter Frist dem Konkursliquidator unter Vorlage der Beweismittel anzumelden. |
6. Herausgabe- und Meldepflicht: | Schuldner der Gemeinschuldnerin sowie Personen, welche Vermögenswerte der Gemeinschuldnerin als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben sich innert der Eingabefrist beim Konkursliquidator zu melden und ihm die Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen. Ein bestehendes Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung oder die Herausgabe ungerechtfertigterweise unterbleibt. |
7. Konkursliquidator: | RA Sven Lüscher, Werder Viganò AG, Genferstrasse 2, 8002 Zürich |
8. Konkursort: | Oberengstringen |
9. Hinweis: | Forderungen, welche aus den Büchern ersichtlich sein sollten, sind ebenfalls anzumelden. |
10. Bemerkungen: | Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Konkursliquidator (Tel. Nr. +41 44 208 2000) oder an die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Tel. Nr. +41 31 327 91 00). |
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
13.01.2015
1. Schuldnerin: | BDC Investment AG in Liquidation, Zürcherstrasse 94, 8102 Oberengstringen |
2. Konkurseröffnung: | 03.11.2014; 08.00 Uhr |
3. Konkurseinstellung: | 08.01.2015 |
4. Antragsfrist für Durchführung: | 13.02.2015 |
5. Kostenvorschuss: | CHF 7‘500.00 Die Einstellung des Konkursverfahrens wird definitiv, wenn nicht ein Gläubiger innert der Antragsfrist den zur Deckung der Verfahrenskosten notwendigen Vorschuss leistet. |
6. Frist für Pfandverwertung | 13.03.2015 Für den Fall der definitiven Einstellung können die Gläubiger innert Frist die Verwertung ihres Pfandes verlangen. |
Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA |