Nom | Steiner Philipp |
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Décision du | 13.07.2017 |
Détails | Philipp Steiner alias „Phil Steiner”, geb. 21. Juni 1986, von Eggiwil (BE), in Zürich, wird angewiesen, jegliche finanzmarktrechtlich bewilligungspflichtige Tätigkeit ohne Bewilligung, unter jeglicher Bezeichnung selbst oder über Dritte sowie die entsprechende Werbung in irgendeiner Form zu unterlassen. Insbesondere wird Philipp Steiner angewiesen, die gewerbsmässige Entgegennahme von Publikumseinlagen sowie die entsprechende Werbung ohne Bewilligung in irgendeiner Form zu unterlassen. |