Nom | Balzer Peter Gregor |
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Décision du | 27.07.2017 |
Détails | Peter Gregor Balzer, geb. 17. April 1978, von Schmitten (GR) in Rüschlikon, wird angewiesen, jegliche finanzmarktrechtlich bewilligungspflichtige Tätigkeit unter jeglicher Bezeichnung selbst oder über Dritte sowie die entsprechende Werbung in irgendeiner Form zu unterlassen. Insbesondere wird Peter Gregor Balzer angewiesen, die gewerbsmässige Entgegennahme von Publikumseinlagen sowie die entsprechende Werbung ohne Bewilligung in irgendeiner Form zu unterlassen.
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