Nom | Agri Ahmet |
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Décision du | 01.03.2018 |
Détails | Ahmet Agri, geb. 26. Dezember 1989, türkischer Staatsangehöriger, wird angewiesen, jegliche finanzmarktrechtlich bewilligungspflichtige Tätigkeit ohne Bewilligung, unter jeglicher Bezeichnung selbst oder über Dritte sowie die entsprechende Werbung in irgendeiner Form zu unterlassen. Insbesondere wird Ahmet Agri angewiesen, den gewerbsmässigen Effektenhandel sowie die entsprechende Werbung ohne Bewilligung in irgendeiner Form zu unterlassen.
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