Glossar
Begriffe
und Erläuterungen
Mit freundlicher Unterstützung des VBV Berufsbildungsverband der
Versicherungswirtschaft.
Abschlusskosten
Kosten, die durch das Zustandekommen eines Versicherungsvertrages entstehen
wie Beratung, Provisionen usw.
Anlagevorschriften
Gesetzliche Bestimmungen, welche die Vermögensanlagen von Versicherungsunternehmungen
und Pensionskassen regeln, um Sicherheit, Rendite und Liquidität
zu gewährleisten.
Aufsichtsbehörde
Personalvorsorgeeinrichtungen werden in der Regel durch kantonale Behörden
unter Oberaufsicht des BSV beaufsichtigt. Kollektivversicherungen der
beruflichen Vorsorge zwischen Personalvorsorgeeinrichtungen und privaten
Lebensversicherern unterstehen der Aufsicht des BPV.
AVB
Allgemeine Versicherungsbedingungen. Für alle Vertragsparteien gültige
Bestimmungen, integrierter Bestandteil des Vertrags. AVB sind an die Bestimmungen
des VVG gebunden und unterstehen bei der Lebens- und Krankenzusatzversicherung
der vorgängigen Genehmigung durch das BPV.
AVO
Aufsichtsverordnung
Branche
Versicherungszweig mit speziellem Risiko wie Unfall, Feuer, Diebstahl
usw.
Bruttoprämie
Nettoprämie zuzüglich Kostenzuschläge
BSV
Bundesamt für Sozialversicherung
BVG
Bundesgesetz über die Berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
Call
Option
Erworbenes Recht, zu einer bestimmten Zeit zu bereits vereinbartem Preis
bestimmte Wertschriften zu kaufen.
Captive
Versicherungsunternehmung im Eigentum eines Konzerns. Sie hat die Aufgabe,
ausschliesslich die im Konzern anfallenden Risiken zu versichern oder
dafür die Rückversicherung zu übernehmen.
Compliance
Führungsinstrument, welches allen Mitarbeitenden hilft, die Unternehmensethik
mitzutragen
Controlling
Führungselement zur Steuerung eines Unternehmens, koordiniert die
Planung der Ziele, Massnahmen und Ressourcen.
Corporate
Governance
Verantwortungsvolle Unternehmensführung mit Beachtung von Regeln
der Fairness und Transparenz, setzt sorgfältige Geschäftsleitung
und strategisch kompetenten Verwaltungsrat voraus.
Deckungskapital
Zum technischen Zins aufgezinste, nicht sofort verbrauchte Prämienanteile
(Sparprämien). Wichtig in der Risikoversicherung, weil die Risikoprämien
während der ganzen Vertragsdauer trotz steigendem Risiko als konstante
Prämien berechnet werden. Die Versicherer müssen die anfänglich
zu hohen Risikoprämien für die Verrechnung mit den später
zu niedrigen Prämien verzinslich ansammeln.
Derivat
Von einem Vermögens- oder Finanzwert (z.B. Zins- oder Aktienindex)
abgeleitete Vereinbarung zwischen zwei Parteien, die beiden Parteien bestimmte
Pflichten und Rechte verleiht (z.B. Kaufs- oder Verkaufsrecht zu im Voraus
bestimmten Bedingungen).
Diskontierung
Abzinsung künftiger Einnahmen oder Ausgaben auf einen Stichtag.
Double
gearing
Doppelte oder mehrfache Haftung desselben Eigenkapitals bei Mutter- und
Tochtergesellschaften.
EBK
Eidg. Bankenkommission
EDI
Eidg. Departement des Innern
EJPD
Eidg. Justiz- und Polizeidepartement
Elementarschaden
Schäden durch Naturereignisse wie z.B. Überschwemmung, Sturm,
Hagel usw. Erdbebenschäden sind in der Schweiz in der Regel ausgeschlossen.
In der Schweiz muss die Elementarschadenversicherung obligatorisch in
die private Feuerversicherung einbezogen werden, um eine gleichmässige
solidarische Finanzierung zu erreichen.
EVG
Eidg. Versicherungsgericht
FSAP
Financial Sector Assessment Program. Examen von IWF und Weltbank: Die
Funktionsfähigkeit eines Finanzmarktes wird mit intensiven Gesprächen
mit Nationalbank, Banken- und Versicherungsaufsicht sowie mit grossen
Banken und Versicherungsunternehmungen geprüft.
FSF
Financial Stability Forum. Informationsaustausch und Zusammenarbeit zur
Stabilisierung der internationalen Finanzmärkte.
IAIS
International Association of Insurance Supervisors. Internationale Vereinigung
der Versicherungsaufseher mit Sitz in Basel.
IASC
International Accounting Standards Committee. Setzt weltweit anerkannte
Standards in Fragen der Rechnungslegung.
Integrierte
Aufsicht
Aufsicht über Konglomerate, die sowohl Versicherer als auch aufsichtspflichtige
Finanzdienstleister wie Banken oder Wertschriftenhändler umfassen.
Kapitaldeckungsverfahren
Vorfinanzierung künftiger Versicherungsleistungen durch individuelle
Äufnung von Sparkapital; Gegensatz zum Umlageverfahren.
Kollektivversicherung
Mehrere Personen sind nach einem Versicherungsplan gemeinsam versichert.
Der Begriff wird in der Regel im Zusammenhang mit der beruflichen Vorsorge
verwendet.
Konglomerat
Konzern mit Bank- oder Wertschriftenhandels- und Versicherungsunternehmungen
KVG
Krankenversicherungsgesetz
KZV
Krankenzusatzversicherung
Lebensversicherung
Bezeichnung für jene Versicherungsarten, bei denen sich das Risiko
aus der ungewissen Dauer des menschlichen Lebens und der daraus hervorgehenden
Unsicherheit für den Lebensplan des Versicherten ergibt. Die wichtigsten
Versicherungen decken die Risiken Tod und ungewisse Lebensdauer ab.
Lead-Co-ordinator
Führt bei einem Konglomerat die sektorspezifische Aufsicht durch
und koordiniert die Aufsicht auf Stufe Konglomerat mit anderen Aufsichtsbehörden.
Bei versicherungsdominierten Konglomeraten ist das BPV Lead-Co-ordinator.
Materielle
Versicherungsaufsicht
Zum Schutz der Versicherten kann die Aufsicht direkt in den Geschäftsbetrieb
einer Versicherungsunternehmung eingreifen und Massnahmen verfügen
bis hin zur Liquidation.
Nettoprämie
Bruttoprämie abzüglich Kosten
Personenschäden
Materielle Einbussen durch Körperverletzung oder Tötung eines
Menschen
Prämie
Gegenleistung des Versicherten an die Versicherungsunternehmung, die eine
finanzielle Leistung bei Eintritt eines künftigen und heute ungewissen
Ereignisses erbringt.
Präventive
Produktkontrolle
Die Aufsicht prüft und genehmigt Versicherungsprodukte einschliesslich
Tarife und AVB vor ihrer Lancierung.
Projiziertes
Altersguthaben
Hypothetisches Altersguthaben nach BVG, das im Zeitpunkt der Invalidität
des Versicherten berechnet wird: vorhandenes Altersguthaben im Zeitpunkt
der Invalidität zuzüglich die Summe der fehlenden Altersgutschriften
bis zum ordentlichen Rentenalter ohne Zinsen. Die fehlenden Altersgutschriften
werden auf dem koordinierten Lohn des letzten Versicherungsjahres berechnet.
Das projizierte Altersguthaben dient als Berechnungsgrundlage für
Invaliden- und Hinterlassenenrenten (im Todesfall ist die zu diesem Zeitpunkt
hypothetische Invalidenrente massgebend).
Put
Option
Erworbenes Recht, zu einer bestimmten Zeit zu bereits vereinbartem Preis
bestimmte Wertschriften zu verkaufen.
Rückkaufswert
Versicherungen mit Deckungskapital, bei denen das versicherte Ereignis
gewiss ist (z.B. gemischte Versicherungen mit Leistung entweder im Todes-
oder Erlebensfall) haben einen in den AVB geregelten Rückkaufswert,
der aber in der Regel wegen der noch nicht vollständig amortisierten
Abschlusskosten unter dem angesparten Kapital liegt. Auf Wunsch der Versicherten
überprüft das BPV die Berechnung unentgeltlich.
Rückversicherung
Eine im Publikumsverkehr tätige Erstversicherung überträgt
einen Risikoanteil auf eine Rückversicherungsgesellschaft. Den Teil,
den sie weiterhin selbst trägt, ist der Eigenbehalt, der übertragene
Teil heisst Zession oder zweites Risiko.
Schadenversicherung
Der Begriff bezeichnet jene Versicherungen, die im Versicherungsfall nur
den nachweislich eingetretenen Vermögensschaden zu ersetzen haben.
Der Versicherte darf sich dabei nicht bereichern können. Die Versicherungsleistung
ist begrenzt durch Versicherungssumme, Versicherungswert und die Höhe
des eingetretenen Schadens.
Settlement
Agreement
Vergleichsabkommen zwischen den Klägern aus dem Holocaust und Schweizer
Grossbanken für eine pauschale Abgeltung aller Ansprüche.
Sicherungsfonds
Sondervermögen des Lebensversicherers zur Garantie der potentiellen
Versicherungsverpflichtungen, wie sie durch die technischen Rückstellungen
beziffert werden.
Solvabilitätsspanne
Nach gesetzlichen Vorschriften ermittelter, vom Geschäftsvolumen
abhängiger Mindestumfang der unbelasteten Eigenmittel. Diese dienen
zur Abdeckung von allgemeinen Geschäftsrisiken, die durch die technischen
Rückstellungen nicht oder nur ungenügend erfasst sind.
Solvenz
Zahlungsfähigkeit des Versicherers. Diese ist unter anderem abhängig
von der ausreichenden Höhe der technischen Rückstellungen, von
den Eigenmitteln und vom Ausmass der Rückversicherung.
Sondervermögen
Vom Gesellschaftsvermögen getrennt verwaltetes Vermögen zur
Deckung von Versichertenansprüchen.
Strategische
Erfolgsfaktoren
Langfristig wichtigste Schlüsselfaktoren, nach denen sich die strategischen
Ziele und die Prozesssteuerung richten.
Sub-Co-ordinator
Sektorspezifische Aufsicht bei einem Konglomerat; bei versicherungsdominierten
Konglomeraten ist die Bankenaufsicht Sub-Co-ordinator.
SVV
Schweizerischer Versicherungsverband
Swap
Individuelle Vereinbarung zwischen zwei Kontrahenten, die den Austausch
künftiger Zahlungsströme beinhaltet. Mit dem Swap will man unterschiedliche
Zahlungsbedingungen austauschen, weil die gewünschten Bedingungen
sonst nur schwer erhältlich sind. Sofern diesen Zahlungsströmen
zum Beispiel unterschiedliche Zinssätze oder Währungen zu Grunde
liegen, spricht man von Zinssatz- und Währungsswap.
Technische
Rückstellungen
Rückstellungen für fällige Leistungen, für Spätfolgen
aus Schadenereignissen und für künftige Leistungen aus Lebensversicherungen
und Invalidenrenten (Deckungskapital). Sie zeigen in der Bilanz die zu
erwartenden Ansprüche der Versicherten.
Technischer
Zins
Für die ganze Vertragsdauer garantierter Mindestzins, mit dem die
einbezahlten Sparprämien aufgezinst werden.
TEDAP
Elektronische Datenbank und elektronisches Verarbeitungsprogramm für
rationelle umfangreiche Analysen bei der jährlichen Berichterstattung
der Versicherer an das BPV.
Überschussbeteiligung
Liegt der Zinsertrag über dem vorsichtig kalkulierten technischen
Zins, erhalten die Versicherten eine Überschussbeteiligung als Bonus
(Erhöhung der Leistung), als Spargutschrift (verzinsliche Ansammlung)
oder als Ermässigung der laufenden Prämien.
Umlageverfahren
Die Ausgaben (Versicherungsleistungen) eines Jahres werden mit den (Prämien-)Einnahmen
in gleicher Höhe finanziert. Typisches Beispiel für Versicherungsleistungen,
die im Prinzip nach dem Umlageverfahren finanziert werden, ist die AHV.
Umwandlungssatz
Prozentsatz zur Berechnung der jährlichen BVG-Altersrente auf Grund
des Altersguthabens. Der Umwandlungssatz wird vom Bundesrat auf Grund
der durchschnittlichen Lebenserwartung festgelegt.
US-GAAP
US Generally Accepted Accounting Principles
UVG
Unfallversicherungsgesetz
VAG
Versicherungsaufsichtsgesetz
VVG
Versicherungsvertragsgesetz
Bundesgesetz, welches die vertraglichen Beziehungen zwischen Versicherern
und Versicherten regelt.. |