Glossar

Begriffe und Erläuterungen


Mit freundlicher Unterstützung des VBV Berufsbildungsverband der Versicherungswirtschaft.


Abschlusskosten
Kosten, die durch das Zustandekommen eines Versicherungsvertrages entstehen wie Beratung, Provisionen usw.

Anlagevorschriften
Gesetzliche Bestimmungen, welche die Vermögensanlagen von Versicherungsunternehmungen und Pensionskassen regeln, um Sicherheit, Rendite und Liquidität zu gewährleisten.

Aufsichtsbehörde
Personalvorsorgeeinrichtungen werden in der Regel durch kantonale Behörden unter Oberaufsicht des BSV beaufsichtigt. Kollektivversicherungen der beruflichen Vorsorge zwischen Personalvorsorgeeinrichtungen und privaten Lebensversicherern unterstehen der Aufsicht des BPV.

AVB
Allgemeine Versicherungsbedingungen. Für alle Vertragsparteien gültige Bestimmungen, integrierter Bestandteil des Vertrags. AVB sind an die Bestimmungen des VVG gebunden und unterstehen bei der Lebens- und Krankenzusatzversicherung der vorgängigen Genehmigung durch das BPV.

AVO
Aufsichtsverordnung

Branche
Versicherungszweig mit speziellem Risiko wie Unfall, Feuer, Diebstahl usw.

Bruttoprämie
Nettoprämie zuzüglich Kostenzuschläge

BSV
Bundesamt für Sozialversicherung

BVG
Bundesgesetz über die Berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

Call Option
Erworbenes Recht, zu einer bestimmten Zeit zu bereits vereinbartem Preis bestimmte Wertschriften zu kaufen.

Captive
Versicherungsunternehmung im Eigentum eines Konzerns. Sie hat die Aufgabe, ausschliesslich die im Konzern anfallenden Risiken zu versichern oder dafür die Rückversicherung zu übernehmen.

Compliance
Führungsinstrument, welches allen Mitarbeitenden hilft, die Unternehmensethik mitzutragen

Controlling
Führungselement zur Steuerung eines Unternehmens, koordiniert die Planung der Ziele, Massnahmen und Ressourcen.

Corporate Governance
Verantwortungsvolle Unternehmensführung mit Beachtung von Regeln der Fairness und Transparenz, setzt sorgfältige Geschäftsleitung und strategisch kompetenten Verwaltungsrat voraus.

Deckungskapital
Zum technischen Zins aufgezinste, nicht sofort verbrauchte Prämienanteile (Sparprämien). Wichtig in der Risikoversicherung, weil die Risikoprämien während der ganzen Vertragsdauer trotz steigendem Risiko als konstante Prämien berechnet werden. Die Versicherer müssen die anfänglich zu hohen Risikoprämien für die Verrechnung mit den später zu niedrigen Prämien verzinslich ansammeln.

Derivat
Von einem Vermögens- oder Finanzwert (z.B. Zins- oder Aktienindex) abgeleitete Vereinbarung zwischen zwei Parteien, die beiden Parteien bestimmte Pflichten und Rechte verleiht (z.B. Kaufs- oder Verkaufsrecht zu im Voraus bestimmten Bedingungen).

Diskontierung
Abzinsung künftiger Einnahmen oder Ausgaben auf einen Stichtag.

Double gearing
Doppelte oder mehrfache Haftung desselben Eigenkapitals bei Mutter- und Tochtergesellschaften.

EBK
Eidg. Bankenkommission

EDI
Eidg. Departement des Innern

EJPD
Eidg. Justiz- und Polizeidepartement

Elementarschaden
Schäden durch Naturereignisse wie z.B. Überschwemmung, Sturm, Hagel usw. Erdbebenschäden sind in der Schweiz in der Regel ausgeschlossen. In der Schweiz muss die Elementarschadenversicherung obligatorisch in die private Feuerversicherung einbezogen werden, um eine gleichmässige solidarische Finanzierung zu erreichen.

EVG
Eidg. Versicherungsgericht

FSAP
Financial Sector Assessment Program. Examen von IWF und Weltbank: Die Funktionsfähigkeit eines Finanzmarktes wird mit intensiven Gesprächen mit Nationalbank, Banken- und Versicherungsaufsicht sowie mit grossen Banken und Versicherungsunternehmungen geprüft.

FSF
Financial Stability Forum. Informationsaustausch und Zusammenarbeit zur Stabilisierung der internationalen Finanzmärkte.

IAIS
International Association of Insurance Supervisors. Internationale Vereinigung der Versicherungsaufseher mit Sitz in Basel.

IASC
International Accounting Standards Committee. Setzt weltweit anerkannte Standards in Fragen der Rechnungslegung.

Integrierte Aufsicht
Aufsicht über Konglomerate, die sowohl Versicherer als auch aufsichtspflichtige Finanzdienstleister wie Banken oder Wertschriftenhändler umfassen.

Kapitaldeckungsverfahren
Vorfinanzierung künftiger Versicherungsleistungen durch individuelle Äufnung von Sparkapital; Gegensatz zum Umlageverfahren.

Kollektivversicherung
Mehrere Personen sind nach einem Versicherungsplan gemeinsam versichert. Der Begriff wird in der Regel im Zusammenhang mit der beruflichen Vorsorge verwendet.

Konglomerat
Konzern mit Bank- oder Wertschriftenhandels- und Versicherungsunternehmungen

KVG
Krankenversicherungsgesetz

KZV
Krankenzusatzversicherung

Lebensversicherung
Bezeichnung für jene Versicherungsarten, bei denen sich das Risiko aus der ungewissen Dauer des menschlichen Lebens und der daraus hervorgehenden Unsicherheit für den Lebensplan des Versicherten ergibt. Die wichtigsten Versicherungen decken die Risiken Tod und ungewisse Lebensdauer ab.

Lead-Co-ordinator
Führt bei einem Konglomerat die sektorspezifische Aufsicht durch und koordiniert die Aufsicht auf Stufe Konglomerat mit anderen Aufsichtsbehörden. Bei versicherungsdominierten Konglomeraten ist das BPV Lead-Co-ordinator.

Materielle Versicherungsaufsicht
Zum Schutz der Versicherten kann die Aufsicht direkt in den Geschäftsbetrieb einer Versicherungsunternehmung eingreifen und Massnahmen verfügen bis hin zur Liquidation.

Nettoprämie
Bruttoprämie abzüglich Kosten

Personenschäden
Materielle Einbussen durch Körperverletzung oder Tötung eines Menschen

Prämie
Gegenleistung des Versicherten an die Versicherungsunternehmung, die eine finanzielle Leistung bei Eintritt eines künftigen und heute ungewissen Ereignisses erbringt.

Präventive Produktkontrolle
Die Aufsicht prüft und genehmigt Versicherungsprodukte einschliesslich Tarife und AVB vor ihrer Lancierung.

Projiziertes Altersguthaben
Hypothetisches Altersguthaben nach BVG, das im Zeitpunkt der Invalidität des Versicherten berechnet wird: vorhandenes Altersguthaben im Zeitpunkt der Invalidität zuzüglich die Summe der fehlenden Altersgutschriften bis zum ordentlichen Rentenalter ohne Zinsen. Die fehlenden Altersgutschriften werden auf dem koordinierten Lohn des letzten Versicherungsjahres berechnet. Das projizierte Altersguthaben dient als Berechnungsgrundlage für Invaliden- und Hinterlassenenrenten (im Todesfall ist die zu diesem Zeitpunkt hypothetische Invalidenrente massgebend).

Put Option
Erworbenes Recht, zu einer bestimmten Zeit zu bereits vereinbartem Preis
bestimmte Wertschriften zu verkaufen.

Rückkaufswert
Versicherungen mit Deckungskapital, bei denen das versicherte Ereignis gewiss ist (z.B. gemischte Versicherungen mit Leistung entweder im Todes- oder Erlebensfall) haben einen in den AVB geregelten Rückkaufswert, der aber in der Regel wegen der noch nicht vollständig amortisierten Abschlusskosten unter dem angesparten Kapital liegt. Auf Wunsch der Versicherten überprüft das BPV die Berechnung unentgeltlich.

Rückversicherung
Eine im Publikumsverkehr tätige Erstversicherung überträgt einen Risikoanteil auf eine Rückversicherungsgesellschaft. Den Teil, den sie weiterhin selbst trägt, ist der Eigenbehalt, der übertragene Teil heisst Zession oder zweites Risiko.

Schadenversicherung
Der Begriff bezeichnet jene Versicherungen, die im Versicherungsfall nur den nachweislich eingetretenen Vermögensschaden zu ersetzen haben. Der Versicherte darf sich dabei nicht bereichern können. Die Versicherungsleistung ist begrenzt durch Versicherungssumme, Versicherungswert und die Höhe des eingetretenen Schadens.

Settlement Agreement
Vergleichsabkommen zwischen den Klägern aus dem Holocaust und Schweizer Grossbanken für eine pauschale Abgeltung aller Ansprüche.

Sicherungsfonds
Sondervermögen des Lebensversicherers zur Garantie der potentiellen Versicherungsverpflichtungen, wie sie durch die technischen Rückstellungen beziffert werden.

Solvabilitätsspanne
Nach gesetzlichen Vorschriften ermittelter, vom Geschäftsvolumen abhängiger Mindestumfang der unbelasteten Eigenmittel. Diese dienen zur Abdeckung von allgemeinen Geschäftsrisiken, die durch die technischen Rückstellungen nicht oder nur ungenügend erfasst sind.

Solvenz
Zahlungsfähigkeit des Versicherers. Diese ist unter anderem abhängig von der ausreichenden Höhe der technischen Rückstellungen, von den Eigenmitteln und vom Ausmass der Rückversicherung.

Sondervermögen
Vom Gesellschaftsvermögen getrennt verwaltetes Vermögen zur Deckung von Versichertenansprüchen.

Strategische Erfolgsfaktoren
Langfristig wichtigste Schlüsselfaktoren, nach denen sich die strategischen Ziele und die Prozesssteuerung richten.

Sub-Co-ordinator
Sektorspezifische Aufsicht bei einem Konglomerat; bei versicherungsdominierten Konglomeraten ist die Bankenaufsicht Sub-Co-ordinator.

SVV
Schweizerischer Versicherungsverband

Swap
Individuelle Vereinbarung zwischen zwei Kontrahenten, die den Austausch künftiger Zahlungsströme beinhaltet. Mit dem Swap will man unterschiedliche Zahlungsbedingungen austauschen, weil die gewünschten Bedingungen sonst nur schwer erhältlich sind. Sofern diesen Zahlungsströmen zum Beispiel unterschiedliche Zinssätze oder Währungen zu Grunde liegen, spricht man von Zinssatz- und Währungsswap.

Technische Rückstellungen
Rückstellungen für fällige Leistungen, für Spätfolgen aus Schadenereignissen und für künftige Leistungen aus Lebensversicherungen und Invalidenrenten (Deckungskapital). Sie zeigen in der Bilanz die zu erwartenden Ansprüche der Versicherten.

Technischer Zins
Für die ganze Vertragsdauer garantierter Mindestzins, mit dem die einbezahlten Sparprämien aufgezinst werden.

TEDAP
Elektronische Datenbank und elektronisches Verarbeitungsprogramm für rationelle umfangreiche Analysen bei der jährlichen Berichterstattung der Versicherer an das BPV.

Überschussbeteiligung
Liegt der Zinsertrag über dem vorsichtig kalkulierten technischen Zins, erhalten die Versicherten eine Überschussbeteiligung als Bonus (Erhöhung der Leistung), als Spargutschrift (verzinsliche Ansammlung) oder als Ermässigung der laufenden Prämien.

Umlageverfahren
Die Ausgaben (Versicherungsleistungen) eines Jahres werden mit den (Prämien-)Einnahmen in gleicher Höhe finanziert. Typisches Beispiel für Versicherungsleistungen, die im Prinzip nach dem Umlageverfahren finanziert werden, ist die AHV.

Umwandlungssatz
Prozentsatz zur Berechnung der jährlichen BVG-Altersrente auf Grund des Altersguthabens. Der Umwandlungssatz wird vom Bundesrat auf Grund der durchschnittlichen Lebenserwartung festgelegt.

US-GAAP
US Generally Accepted Accounting Principles

UVG
Unfallversicherungsgesetz

VAG
Versicherungsaufsichtsgesetz

VVG
Versicherungsvertragsgesetz
Bundesgesetz, welches die vertraglichen Beziehungen zwischen Versicherern und Versicherten regelt.
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