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International sanction
2022

Aktualisierte Sanktionsmeldung

Der Bundesrat hat am 4. März 2022 weitere Güter- und Finanzsanktionen gegen Russland umgesetzt. Er hat dafür die Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) geändert.

In seiner Mitteilung vom 4. März 2022 hat der Bundesrat über seinen Entscheid informiert, weitere Sanktionspakete der Europäischen Union gegenüber Russland zu übernehmen. Die neu verabschiedeten Massnahmen betreffen insbesondere den Finanzbereich. Öffentliche Finanzmittel oder Finanzhilfen für den Handel mit oder Investitionen in Russland bereitzustellen, ist verboten. Weitere Massnahmen im Finanzbereich betreffen Wertpapiere, Darlehen sowie die Entgegennahme von Einlagen. Auch sind Transaktionen mit der russischen Zentralbank nicht mehr erlaubt. Der Bundesrat hat auch die Übernahme von Sanktionen im Finanzbereich beschlossen, welche die EU am 1. März 2022 verabschiedet hat, inklusive der entsprechenden Ausnahmen. Hiervon betroffen ist insbesondere das internationale Kommunikationsnetzwerk SWIFT. Der Bundesrat hat zudem entschieden, die von der EU am 28. Februar 2022 gelisteten Personen in den Anhang 8 der Verordnung zu übernehmen und damit die Vermögen der betroffenen Personen zu sperren. Das WBF hat daher die für die Schweiz massgebliche Sanktionsdatenbank SESAM (SECO Sanctions Management) angepasst und die Anpassung auf seiner Internetseite publiziert. Die Änderung tritt am 4. März 2022 um 18.00 Uhr in Kraft.


Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, die Verbote sofort umzusetzen, die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren und gemäss den Vorschriften der Verordnung keine neuen Geschäftsbeziehungen zu eröffnen sowie dem SECO solche Geschäftsbeziehungen zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, bei Verdachtsmomenten zusätzliche Abklärungen gemäss Art. 6 GwG vorzunehmen und falls er diese nicht ausräumen kann unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei gemäss Art. 9 des Geldwäschereigesetzes eine Meldung zu erstatten.

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