Responsible
Liquidator
Type of proceeding Insolvency
Debtor Commercial Bank Intercommerz Limited in Liquidation, 2-4-6 Bolshoy Savvinsky Pereulok, Moskau, 119435, Russland
18.05.2018
Property | Details |
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1. Name of the company | Commercial Bank Intercommerz Limited in Liquidation, 2-4-6 Bolshoy Savvinsky Pereulok, Moskau, 119435, Russland, handelnd durch ihre Konkursverwalterin, die "Deposit Insurance Agency, State Corporation", 4 Vysotskogo ul., Moskau,109240, Russland. |
2. Remarks | Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat am 16. Mai 2018 die Anerkennung des im Ausland ausgesprochenen Konkursdekrets sowie die Zurverfügungstellung des in der Schweiz belegenen Vermögens ohne Durchführung eines inländischen Verfahrens betreffend wie folgt verfügt: 1. Das Urteil des Moscow Arbitratz Court vom 29. April bzw. 14. Juni 2016 (Dossier-Nr. A40-31570/2016-86-49) betreffend Feststellung des Konkurses und Anordnung der Konkursliquidation über die Commercial Bank Intercommerz Limited in Liquidation, Russland, sowie die Ernennung der Deposit Insurance Agency, State Corporation, Russland zur Konkursliquidatorin, vertreten durch ihren jeweiligen Zeichnungsberechtigten, mitsamt der zwischenzeitlich erfolgten und zukünftig noch zu erfolgenden Verlängerungen des vorbezeichneten Urteils um jeweils bis zu sechs Monate wird mit Wirkung für die Schweiz anerkannt.
2. Das Verfahren wird nach Art. 37g Abs. 2 BankG durchgeführt.
3. Die Commercial Bank Intercommerz Limited in Liquidation, Russland, handelnd durch den jeweiligen Zeichnungsberechtigten ihrer Konkursliquidatorin, wird ermächtigt, ihre allfälligen, aus Kontobeziehungen resultierenden Ansprüche gegenüber der Hinduja Banque (Suisse) SA und mögliche, hiermit in Zusammenhang stehende Drittparteien geltend zu machen. Die Ermächtigung umfasst die damit verbundene Vornahme von Rechtshandlungen und das Einfordern von Vermögenswerten.
4. Der Commercial Bank Intercommerz Limited in Liquidation, Russland, werden folgende Auflagen gemacht:
5. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA macht die Ziffern 1 – 6 des Dispositivs durch Publikation auf der Homepage der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA sowie durch gleichzeitige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) öffentlich bekannt.
6. Die Ziffern 1 – 6 werden sofort vollstreckt.
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