Responsible
Liquidator
CHKP Conrad Höchli Kink & Partner
Schwertstrasse 1
5401 Baden
Tel. +41 56 204 41 11
Type of proceeding Insolvency
Debtor
SFP Swiss Financial Partners AG in Liquidation, Bahnhofplatz
6304 Zug
06.05.2009
1. Schuldnerin: | SFP Swiss Financial Partners AG in Liquidation, Bahnhofplatz, 6304 Zug |
2. Einsicht Kollokationsplan: | Ab 6. Mai 2009 können die Berechtigten bei den Konkursliquidatoren Peter M. Conrad und Dr. Basil Huber, CHKP Conrad Höchli Kink & Partner, Schwertstrasse 1, 5401 Baden, in den Kollokationsplan Einsicht nehmen (tel. Voranmeldung auf Tel. +41 56 204 41 11 notwendig). |
3. Kollokationsklagen: | Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen ab Möglichkeit der Einsichtnahme beim zuständigen Gericht am Konkursort anhängig zu machen. |
Die Konkursliquidatoren: | Peter M. Conrad und Dr. Basil Huber |
22.01.2010
1. Schuldnerin: | SFP Swiss Financial Partners AG in Liquidation, Bahnhofplatz, 6304 Zug |
2. Datum des Schlusses: | 19. Januar 2010 |
Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA |
06.05.2009
Mitteilung an die Gläubiger
1. Schuldnerin: | SFP Swiss Financial Partners AG in Liquidation, Bahnhofplatz, 6304 Zug |
2. Mitteilung: | Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse eine Mitteilung betreffend Abtretung von Rechtsansprüchen zugestellt. Gläubiger, die keine Mitteilung erhalten haben, können diese bei den Konkursliquidatoren Peter M. Conrad und Dr. Basil Huber, CHKP Conrad Höchli Kink & Partner, Schwertstrasse 1, 5401 Baden, Tel. +41 56 204 41 11, anfordern. |
3. Fristenlauf: | Die in der Mitteilung eingeräumten Rechte sind bis zum 1. Juni 2009 auszuüben. Für den Fristenlauf und die mit der Mitteilung verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend. |
Die Konkursliquidatoren: | Peter M. Conrad und Dr. Basil Huber |
18.04.2013
Mitteilung an die Gläubiger - Nachverteilung1. Schuldnerin: | SFP Swiss Financial Partners AG in Liquidation, Bankgasse 1, Postfach 1813, 9000 St. Gallen |
2. Mitteilung: | Im abgeschlossenen Konkursverfahren wurden neue Vermögenswerte zur Konkursmasse gezogen, weshalb eine Nachverteilung gemäss Art. 39 Bankeninsolvenzverordnung (SR 952.05; BIV-FINMA) an die Gläubiger in der 1. Klasse erfolgt. Den Gläubigern in der 1. Klasse wurde eine Mitteilung betreffend Bekanntgabe der für die Auszahlung notwendige Angaben zugestellt. Die Gläubiger, die keine Mitteilung erhalten haben, können diese bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, anfordern. |
3. Fristenlauf: | Die für die Auszahlung notwendigen Angaben sind bis spätestens am 20. Mai 2013 der FINMA mitzuteilen. Sofern die Angaben innert der angesetzten Frist nicht mitgeteilt werden, gilt der Anspruch gemäss Art. 39 Abs. 2 BIV-FINMA als verwirkt. Für den Fristenlauf und die mit der Mitteilung verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend. |
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |