Responsible
Liquidator
Type of proceeding Insolvency
Debtor
FXdirekt Bank AG, Essener Strasse 2-24
46047 Oberhausen
Deutschland
19.01.2015
1. Schuldnerin: | FXdirekt Bank AG, Essener Strasse 2-24, 46047 Oberhausen, Deutschland |
2. Verfahren |
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat am 15. Januar 2015 betreffend Anerkennung eines ausländischen Konkursdekrets wie folgt verfügt: 1. Das Begehren auf Anerkennung des Entscheids des Amtsgerichts Duisburg, Insolvenzgericht, vom 1. März 2013, betreffend die Konkurseröffnung über und die Ernennung eines Insolvenzverwalters für die FXdirekt Bank AG, mit Wirkung für die Schweiz wird gutgeheissen. 2. Das Begehren, die in der Schweiz bei der UBS AG, Zürich, belegenen Vermögenswerte ohne Durchführung eines inländischen Verfahrens an die ausländische Insolvenzmasse der FXdirekt Bank AG herauszugeben, wird gutgeheissen. 3. Das Begehren um Ermächtigung des Insolvenzverwalters der FXdirekt Bank AG, die zur Herausgabe der in der Schweiz belegenen Vermögenswerte erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen, wird insoweit gutgeheissen, als die FXdirekt Bank AG, handelnd durch den zeichnungsberechtigten Insolvenzverwalter ermächtigt wird, die Vermögenswerte gemäss Ziffer 2 im Namen der Gesellschaft einzufordern. 4. Der FXdirekt Bank AG werden folgende Auflagen gemacht: a. Nach erfolgter Überführung des Vermögenswertes gemäss Ziffer 2 ins Ausland, ist der FINMA der jeweils abgeschlossene Vermögenstransfer und nach Überführung aller Vermögenswerte der FXdirekt Bank AG in das Ausland die Beendigung der Tätigkeit in der Schweiz anzuzeigen. b. Für den Fall, dass weitere Rechtshandlungen in der Schweiz erfolgen sollen, die über diese Verfügung hinausgehen, insbesondere wenn die FXdirekt Bank AG noch über weitere in der Schweiz belegene Vermögenswerte verfügt, ist für deren Geltendmachung vorgängig die Zustimmung der FINMA einzuholen. 8. Die Ermächtigung der FXdirekt Bank AG zum Handeln in der Schweiz gemäss Ziffer 3 steht unter der Bedingung, dass vor Gebrauch der eingeräumten Befugnisse der Vorschuss für die Kosten der Überwachung der Vollstreckung und Einhaltung der Nebenbestimmungen geleistet wurde.
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3. Bemerkungen: | Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA (questions@finma.ch, Tel. Nr. +41 (0)31 327 9888). |
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