Responsible
Liquidator
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
3003 Bern
Tel. +41 (0)31 327 91 00
Type of proceeding Insolvency
Debtor
bashi capital GmbH in Liquidation, Marktplatz 18
9000 St. Gallen
25.03.2014
1. Gemeinschuldnerin: | bashi capital GmbH, Marktplatz 18, 9000 St. Gallen |
2. Konkurseröffnung: | 17. März 2014, 08:00 Uhr |
3. Verfahren: |
Bankenkonkursverfahren Für bankspezifische Verfahrensfragen vgl. Publikation unter Konkursverfahren. |
4. Eingabefrist: |
25. April 2014 Forderungseingaben haben bei der Konkursliquidatorin zu erfolgen. |
5. Herausgabeansprüche: | Die Gläubiger und Personen, welche im Besitz der Gemeinschuldnerin befindliche Vermögensgegenstände beanspruchen, sind aufgefordert, ihre Forderungen und Ansprüche innert gesetzter Frist dem Konkursliquidator unter Vorlage der Beweismittel anzumelden. |
6. Herausgabe- und Meldepflicht: | Schuldner der Gemeinschuldnerin sowie Personen, welche Vermögenswerte der Gemeinschuldnerin als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben sich innert der Eingabefrist bei der Konkursliquidatorin zu melden und ihr die Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen. Ein bestehendes Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung oder die Herausgabe ungerechtfertigterweise unterbleibt. |
7. Konkursliquidator[in]: | Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern |
8. Konkursort: | St. Gallen |
9. Hinweis: | Forderungen, welche aus den Büchern ersichtlich sein sollten, sind ebenfalls anzumelden. |
10. Bemerkungen: | Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Konkursliquidatorin (Tel. Nr. +41 (0)31 327 91 00). |
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
18.08.2014
1. Schuldnerin: | bashi capital GmbH in Liquidation, Marktplatz 18, 9000 St. Gallen |
2. Konkurseröffnung: | 17. März 2014, 08:00 Uhr |
3. Konkurseinstellung: | 12. August 2014 |
4. Antragsfrist für Durchführung: | 18. September 2014 |
5. Kostenvorschuss: | CHF 10'000 Die Einstellung des Konkursverfahrens wird definitiv, wenn nicht ein Gläubiger innert der Antragsfrist den zur Deckung der Verfahrenskosten notwendigen Vorschuss leistet. |
6. Frist für Pfandverwertung | 18. Oktober 2014 Für den Fall der definitiven Einstellung können die Gläubiger innert Frist die Verwertung ihres Pfandes verlangen. |
Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA |