Name | Wittweg Bernd |
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Ruling dated | 10.12.2015 |
Details | Bernd Wittweg, geb. 4. Mai 1947, deutscher Staatsangehöriger, in Kreuzlingen, wird angewiesen, jegliche finanzmarktrechtlich bewilligungspflichtige Tätigkeit unter jeglicher Bezeichnung selbst oder über Dritte sowie die entsprechende Werbung in irgendeiner Form zu unterlassen. Insbesondere wird Bernd Wittweg angewiesen, die gewerbsmässige Entgegennahme von Publikumseinlagen sowie die entsprechende Werbung ohne Bewilligung in irgendeiner Form zu unterlassen. |