Name | Meisterhans Urs |
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Ruling dated | 17.10.2014 |
Details | Urs Meisterhans, geb. 10. November 1960, von Illnau-Effretikon (ZH) und Volketswil (ZH), in Tirana (AL), wird generell verboten, unter jeglicher Bezeichnung selbst oder über Dritte ohne Bewilligung eine finanzmarktrechtlich bewilligungspflichtige Tätigkeit auszuüben oder in irgendeiner Form entsprechende Werbung zu betreiben, insbesondere wird Urs Meisterhans verboten, ohne Bewilligung finanzintermediäre Tätigkeiten im Sinne von Art. 2 Abs. 3 GwG auszuüben. |