Zuständig
Liquidator/-in
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
3003 Bern
Tel. +41 (0)31 327 91 00
Verfahrensart Konkurs
Schuldner/-in
Proactive Management GmbH, Bimenzältenstrasse 32
8058 Zürich-Flughafen
11.06.2013
1. Gemeinschuldnerin: | Proactive Management GmbH, Bimenzältenstrasse 32, 8058 Zürich-Flughafen |
2. Konkurseröffnung: | 3. Juni 2013, 08:00 Uhr |
3. Verfahren: | Bankenkonkursverfahren. Für bankspezifische Verfahrensfragen vgl. Publikation unter Konkursverfahren. |
4. Eingabefrist: |
11. Juli 2013 Forderungseingaben haben beim Konkursliquidator zu erfolgen. |
5. Herausgabeansprüche: | Die Gläubiger und Personen, welche im Besitz der Gemeinschuldnerin befindliche Vermögensgegenstände beanspruchen, sind aufgefordert, ihre Forderungen und Ansprüche innert gesetzter Frist dem Konkursliquidator unter Vorlage der Beweismittel anzumelden. |
6. Herausgabe- und Meldepflicht: | Schuldner der Gemeinschuldnerin sowie Personen, welche Vermögenswerte der Gemeinschuldnerin als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben sich innert der Eingabefrist bei der Konkursliquidatorin zu melden und ihr die Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen. Ein bestehendes Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung oder die Herausgabe ungerechtfertigterweise unterbleibt. |
5. Konkursliquidatorin: | Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern |
6. Konkursort: | Zürich-Flughafen |
7. Hinweis: | Forderungen, welche aus den Büchern ersichtlich sein sollten, sind ebenfalls anzumelden. |
8. Bemerkungen: | Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Konkursliquidatorin, Tel. Nr. +41 (0)31 327 91 00 |
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
22.10.2013
1. Schuldnerin: | Proactive Management GmbH in Liquidation, Bimenzältenstrasse 32, 8058 Zürich-Flughafen |
2. Konkurseröffnung: | 3. Juni 2013, 08.00 Uhr |
3. Konkurseinstellung: | 17. Oktober 2013 |
4. Antragsfrist für Durchführung: | 22. November 2013 |
5. Kostenvorschuss: | CHF 30'000.00 Die Einstellung des Konkursverfahrens wird definitiv, wenn nicht ein Gläubiger innert der Antragsfrist den zur Deckung der Verfahrenskosten notwendigen Vorschuss leistet. |
6. Frist für Pfandverwertung: | 23. Dezember 2013 Für den Fall der definitiven Einstellung können die Gläubiger innert Frist die Verwertung ihres Pfandes verlangen. |
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |