Zuständig
Liquidator/-in
Transliq AG
Schwanengasse 5/7
3001 Bern
Verfahrensart Konkurs
Schuldner/-in
PANVICAlife Genossenschaft in Konkursliquidation, Talstrasse 7
3053 Münchenbuchsee
29.06.2018
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | PANVICAlife Genossenschaft in Liquidation, Talstrasse 7, 3053 Münchenbuchsee |
2. Datum des Schlusses | 25.06.2018 |
21.12.2017
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | PANVICAlife Genossenschaft in Liquidation, Talstrasse 7, 3053 Münchenbuchsee |
2. Mitteilung | Den Gläubigern der dritten Klasse und den Organen wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular betreffend die Geltendmachung von Zinsen zugestellt. Gläubiger, bzw. Organe, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei der Konkursliquidatorin (Transliq AG, Schwanengasse 5/7, Postfach 8515, 3001 Bern, Tel.: +41 (0)31 326 30 50) anfordern. |
3. Kollokationsklagen | |
4. Fristenlauf | Das im Zirkular den Gläubigern der dritten Klasse und den Organen eingeräumte Recht ist bis zum 25. Januar 2018 geltend zu machen.
Für den Fristenlauf und die mit dem Zirkular verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
19.12.2013
1. Gemeinschuldnerin: | PANVICAlife Genossenschaft, Talstrasse 7, 3053 Münchenbuchsee |
2. Konkurseröffnung: | 17. Dezember 2013, 18.00 Uhr |
3. Verfahren: | Versicherungskonkursverfahren |
4. Eingabefrist: | 31. Januar 2014. Forderungseingaben haben bei der Konkursliquidatorin zu erfolgen. |
5. Herausgabeansprüche: | Die Gläubiger und Personen, welche im Besitz der Gemeinschuldnerin befindliche Vermögensgegenstände beanspruchen, sind aufgefordert, ihre Forderungen und Ansprüche innert gesetzter Frist der Konkursliquidatorin unter Vorlage der Beweismittel anzumelden. |
6. Herausgabe- und Meldepflicht: | Schuldner der Gemeinschuldnerin sowie Personen, welche Vermögenswerte der Gemeinschuldnerin als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben sich innert der Eingabefrist bei der Konkursliquidatorin zu melden und ihr die Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen. Ein bestehendes Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung oder die Herausgabe ungerechtfertigterweise unterbleibt. |
7. Konkursliquidatorin: | Transliq AG, Schwanengasse 5/7, 3001 Bern |
8. Konkursort: | Münchenbuchsee BE |
9. Hinweis: | Die Ansprüche der Versicherten, soweit sie sich aus den Büchern der Gemeinschuldnerin ergeben, werden von der Konkursliquidatorin von Gesetzes wegen berücksichtigt. |
10. Bemerkungen: | Mit Verfügung vom 17. Dezember 2013 hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA die Verwertung des gebundenen Vermögens der PANVICAlife Genossenschaft angeordnet. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Konkursliquidatorin (Transliq AG, , Schwanengasse 5/7, 3001 Bern) oder an die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA (Tel. +41 (0)31 327 91 00). |
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
26.06.2014
1. Schuldnerin: | PANVICAlife Genossenschaft in Konkursliquidation, Talstrasse 7, 3053 Münchenbuchsee |
2. Bemerkungen: | Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular betreffend Verzicht auf die Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen gegen alle Organe der Konkursitin und Abtretung von Rechtsansprüchen gemäss Art. 32 VKV-FINMA i.V.m. Art. 260 SchKG bzw. Verwertungshandlung gemäss Art. 33 Abs. 4 VKV-FINMA zugestellt. Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei der Konkursliquidatorin (Transliq AG, Schwanengasse 5/7, Postfach 8515, 3001 Bern, Tel.: +41 (0)31 326 30 50) anfordern. Die im Zirkular den Gläubigern eingeräumten Rechte betreffend Abtretung von Rechtsansprüchen gemäss Art. 32 VKV-FINMA i.V.m. Art. 260 SchKG bzw. Verwertungshandlung gemäss Art. 33 Abs. 4 VKV-FINMA sind innert 20 Tagen geltend zu machen; für den diesbezüglichen Fristenlauf und die Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend (Art. 4 Abs. 3 VKV-FINMA). |
3. Einsicht Kollokationsplan: | Ab Freitag, 27.06.2014, können die Berechtigten bei der Konkursliquidatorin (Transliq AG, Schwanengasse 5/7, Postfach 8515, 3001 Bern, Tel.: +41 (0)31 326 30 50) in den Kollokationsplan Einsicht nehmen (es wird um telefonische Voranmeldung gebeten). |
4. Kollokationsklagen: | Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Möglichkeit der Einsichtnahme beim zuständigen Gericht am Konkursort anhängig zu machen. |
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
07.01.2015
1. Schuldnerin: | PANVICAlife Genossenschaft in Konkursliquidation, Talstrasse 7, 3053 Münchenbuchsee |
2. Neuauflage: | Der ab dem 27. Juni 2014 aufgelegte Kollokationsplan wird betreffend die Forderungseingabe Nr. 467 neu aufgelegt. |
3. Einsicht Kollokationsplan: | Ab Donnerstag, 8. Januar 2015, können die Berechtigten bei der Konkursliquidatorin (Transliq AG, Schwanengasse 5/7, Postfach 8515, 3001 Bern, Tel.: +41 (0)31 326 30 50) betreffend die Forderungseingabe Nr. 467 in den Kollokationsplan Einsicht nehmen (es wird um telefonische Voranmeldung gebeten). |
4. Kollokationsklagen: | Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Möglichkeit der Einsichtnahme beim zuständigen Gericht am Konkursort anhängig zu machen. |
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
20.03.2014
Mitteilungen an die Gläubiger1. Schuldnerin: | PANVICAlife Genossenschaft in Konkursliquidation, Talstrasse 7, 3053 Münchenbuchsee |
2. Mitteilung: | Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular u.a. betreffend eine Verwertungshandlung gemäss Art. 33 Abs. 4 VKV-FINMA zugestellt. Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei der Konkursliquidatorin Transliq AG, Schwanengasse 5/7, Postfach 8515, 3001 Bern, anfordern. |
3. Fristenlauf: | Die im Zirkular eingeräumten Rechte sind innert 20 Tagen auszuüben. Für den Fristenlauf und die mit dem Zirkular verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend. |
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |