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Internationale Sanktion
2022

Aktualisierte Sanktionsmeldung

Der Bundesrat hat am 3. August 2022 weitere Sanktionen gegenüber Russland in Kraft gesetzt. Er hat dafür die Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) geändert.

Es handelt sich dabei in erster Linie um das Verbot, Gold und Golderzeugnisse aus Russland zu kaufen, einzuführen oder zu transportieren. Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Gütern sind neu ebenfalls verboten. Die Änderungen sind am 3. August 2022 um 18.00 Uhr in Kraft getreten.


Die Finanzintermediäre werden gemäss den Vorschriften der Verordnung aufgefordert, die Verbote umzusetzen.

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