Die Versandplattform erfüllt zudem die rechtlichen Voraussetzungen gemäss der Anerkennungsverordnung Zustellplattformen (SR 272.11), damit die FINMA im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (VeÜ-VwV; SR 172.021.2) mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers Verfügungen auch elektronisch eröffnen kann. Die FINMA verwendet dafür die Plattform IncaMail, eine Dienstleistung der Schweizerischen Post.