Registrierung eines Berechtigungsverantwortlichen

Nachfolgend können Institute, die bereits über eine Bewilligung der FINMA verfügen, eine berechtigungsverantwortliche Person (BVA) melden. Institute, die nicht über eine Bewilligung der FINMA verfügen, melden die berechtigungsverantwortliche Person hier


Die korrekte Bezeichnung des Instituts sowie die UID finden Sie unter www.zefix.ch.


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