Mit dem antizyklischen Kapitalpuffer bezeichnet man temporär erhöhte Eigenmittelanforderungen an Banken. Er ist ein mit Basel III eingeführtes Instrument, um eine überproportionale Kreditvergabe zu bremsen und so antizyklisch zu wirken. Auch bezweckt der antizyklische Kapitalpuffer, die Widerstandsfähigkeit der Banken egenüber Verlustrisiken zu erhöhen. Der antizyklische Kapitalpuffer beträgt maximal 2,5 Prozent der risikogewichteten Positionen einer Bank.
Die Finanzmarktregulierung eines Staates kann ausländische Marktteilnehmer von Pflichten des lokalen Rechts ausnehmen, sofern diese in ihrem Heimatstaat einer gleichwertigen Regulierung und Aufsicht unterliegen. Diese Gleichwertigkeit wird in der Regel im Rahmen eines Äquivalenzanerkennungsverfahrens geprüft. Insbesondere die EU-Finanzmarktregulierung setzt für grenzüberschreitende Tätigkeiten aus Nicht-EU- bzw. -EWR-Staaten in zahlreichen Bereichen eine Äquivalenzanerkennung voraus.
Im Rahmen des Äquivalenzanerkennungsverfahrens prüft die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA), ob in einem bestimmten Bereich die Regulierung und Aufsicht eines Drittstaats gleichwertig ist mit jener der EU. Ist dies der Fall, werden regulatorische Erleichterungen, eine engere Aufsichtszusammenarbeit oder auch ein direkter Marktzugang in die EU gewährt (auch kombinierbar).
Dabei handelt es sich um behördlich angeordnete Wandlungen von Fremd- in Eigenkapital oder Forderungsverzichte.
Um die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors zu stärken, hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) Ende 2010 durchgehend strengere Regeln für Eigenkapital und Liquidität verabschiedet, die im Wesentlichen die sogenannte Säule 1 von Basel III darstellen. Der Aufsichtsprozess ist Gegenstand der Säule 2. Unter der Säule 3 werden Regeln zur bankseitigen Offenlegung wichtiger Kennzahlen und Risikoinformationen verstanden, um dank Transparenz eine Marktdisziplinierung zu erreichen. Die wichtigsten Neuerungen unter Basel III sind:
Das Basler Regelwerk ist eine multilaterale Rahmenvereinbarung zu den Eigenkapitalvorschriften der Banken. 1988 verabschiedete das BCBS die Eigenkapitalübereinkunft Basel I. 2004 folgte Basel II mit umfangreichen Ergänzungen. Die aus den Erfahrungen der Finanzkrise von 2008 abgeleiteten Neuerungen aus dem Jahr 2010 werden als «Basel III» bezeichnet (vgl. «Basel III»).
Dabei handelt es sich um Risiken, die sich aus den Veränderungen im menschlichen Leben und deren Eintrittswahrscheinlichkeit ergeben, zum Beispiel (vorzeitiger) Tod, Invalidität und Langlebigkeit.
Bitcoin ist eine Internetwährung, bei der die Geldeinheiten dezentral in einem Computernetz geschöpft und verwaltet werden. Dieses Netz bilden die Bitcoin-Teilnehmer, die über das Internet miteinander verbunden sind, und zwischen denen Bitcoins elektronisch überwiesen werden können. Der Besitz von Bitcoins wird durch kryptografische Schlüssel nachgewiesen.
Die Central Securities Depositories Regulation (CSDR; Verordnung [EU] Nr. 909/2014) schafft eine Verbesserung der Wertpapierabrechnungen in der Europäischen Union und enthält damit auch Bestimmungen über Zentralverwahrer.
Die Combined Ratio bezeichnet die «Schaden-Kosten-Quote». Dabei handelt es sich um die Summe der Schadenaufwendungen bzw. Versicherungsleistungen und Verwaltungskosten im Verhältnis zu den Prämieneinnahmen, ausgedrückt in einem Prozentsatz.
Der Commitment-Ansatz I ist ein Risikomessverfahren zur Bestimmung der Wirkung von Derivaten auf das Fondsvermögen. Die Wirkung der Derivate auf das Fondsvermögen wird anhand des Wertes von deren Basiswerten berechnet. Beim Commitment-Ansatz I ist die Erzielung einer Hebelwirkung untersagt. Beim Commitment-Ansatz II hingegen ist die Erzielung einer Hebelwirkung im Rahmen der gesetzlichen Limiten zulässig.
Common Equity bezeichnet hartes Kernkapital bzw. verlustabsorbierendes Eigenkapital der besten Qualität. CET1 besteht aus einbezahltem Kapital, offenen Reserven und Gewinnvorträgen.
Die Depotbank bewahrt das Fondsvermögen auf, besorgt die Ausgabe und die Rücknahme der Anteile sowie den Zahlungsverkehr der kollektiven Kapitalanlage und prüft, ob die Fondsleitung oder die SICAV das Gesetz und das Fondsreglement beachten. Die Depotbank muss eine Bank im Sinne des Bankengesetzes sein.
Wenn es sich im Rahmen der prudenziellen Aufsicht und von Vorabklärungen als wahrscheinlich erweist, dass die FINMA das Aufsichtsrecht zwangsweise durchsetzen muss, eröffnet sie ein eingreifendes Verwaltungsverfahren nach Verwaltungsverfahrensgesetz. Dieses Verfahren wird «Enforcementverfahren» genannt. Mit Abschluss eines Enforcementverfahrens kann die FINMA unter anderem Massnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands anordnen und vollstrecken.
Die European Market Infrastructure Regulation (Verordnung [EU] Nr. 648/2012) schafft eine harmonisierte Regulierung über ausserbörslich gehandelte Derivatetransaktionen. Sie sieht insbesondere eine Verpflichtung der Marktteilnehmer zum Clearing über eine zentrale Gegenpartei (CCP) sowie die Meldung aller Derivategeschäfte an ein Transaktionsregister vor. Zudem legt die Verordnung einheitliche Voraussetzungen für die Bewilligung und die Aufsicht von CCP und Transaktionsregistern als Finanzmarktinfrastrukturen fest.
Das Financial Sector Assessment Programme (FSAP) des Internationalen Währungsfonds (IWF) evaluiert einen Finanzplatz bezüglich Finanzstabilität sowie der Qualität von Regulierung und Aufsicht. Die Bewertung stützt sich insbesondere auf Stresstests sowie die Regulierungs- und Aufsichtsstandards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS), der internationalen Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden (IAIS) und der internationalen Organisation für Effektenhandels- und Börsenaufsichtsbehörden (IOSCO).
Mit dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) sollen die Voraussetzungen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen und das Anbieten von Finanzinstrumenten (Verhaltenspflichten am Point of Sale, Prospektpflichten, Ausbau private Rechtsdurchsetzung) geregelt und der Kundenschutz im Finanzmarktbereich gestärkt werden.
Zu den Finanzmarktinfrastrukturen zählen die Börsen und die börsenähnlichen Einrichtungen des Handels, die zentralen Gegenparteien (CCP) mit ihrem Clearing und schliesslich die Effektenabwicklungs- und Zahlungssysteme. Entsprechend werden CCP sowie Effektenabwicklungs- und Zahlungssysteme, da dem Handel nachgelagert und soweit mit dessen Abwicklung befasst, auch als Nachhandelsinfrastrukturen bezeichnet. Neu werden darunter auch Transaktionsregister für die Meldung von Derivatetransaktionen erfasst. Nach Massgabe des künftigen Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) existieren Finanzmarktinfrastrukturen auf den Ebenen des Handels (Trading), der Abrechnung (Clearing), der Abwicklung (Settlement) sowie des Meldewesens.
Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) hat die Organisation und den Betrieb von Finanzmarktinfrastrukturen (Börsen, zentrale Gegenparteien, Zentralverwahrer und Transaktionsregister) sowie den ausserbörslichen Handel mit Derivaten (OTC-Handel) zum Inhalt. Mit dem Gesetz werden die entsprechenden Vorgaben seitens der G-20 und des Finanzstabilitätsrats (FSB) zum Derivatehandel umgesetzt und die Bestimmungen zu den Finanzmarktinfrastrukturen internationalen Standards angepasst. Ferner werden die Marktverhaltensregeln aus dem Börsengesetz ins FinfraG überführt.
Mit Rundschreiben kodifiziert und standardisiert die FINMA ihre Aufsichtspraxis. Diese Rundschreiben bilden aber keine Rechtsetzung, die Gerichte bindet. Die Betroffenen werden mit einem Erläuterungsbericht informiert und haben die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Ergebnisse werden in einem Anhörungsbericht veröffentlicht. Die FINMA kann Rundschreiben beschliessen, wenn sich die Aufsichtspraxis verfestigt hat oder ein ausgewiesener Bedarf der Beaufsichtigten nach Kodifizierung der Praxis besteht.
Im gebundenen Vermögen sind die Ansprüche aus Versicherungsverträgen sicherzustellen. Im Konkursfall des Versicherungsunternehmens werden aus dem Erlös des gebundenen Vermögens vorweg die Forderungen aus den Versicherungsverträgen befriedigt. Erst danach fällt ein allenfalls überschüssiger Teil in die Konkursmasse. Der Wert der Kapitalanlagen des gebundenen Vermögens muss die Ansprüche aus Versicherungsverträgen jederzeit bedecken. Für die Kapitalanlagen des gebundenen Vermögens existieren daher spezielle Vorschriften in der Aufsichtsverordnung (AVO).
Mit dem Gewährsbrief teilt die Aufsichtsbehörde einer Person ihre möglichen Vorbehalte hinsichtlich deren «Gewähr» für eine einwandfreie Geschäftsführung mit. Die FINMA gibt mit dem Gewährsbrief bekannt, sie werde die Gewähr des Empfängers in einem Enforcementverfahren prüfen, sofern dieser in Zukunft eine Gewährsposition einnehmen wolle. Der Ausgang der Prüfung ist vollkommen offen.
Dieser Begriff bezeichnet die gesteigerte Fähigkeit, mit Eigenmitteln (unerwartete) Verluste in einem höheren Ausmass aufzufangen. Anforderungen an die Higher Loss Absorbency sind zurzeit für global systemrelevante Versicherungsunternehmen (G-SII) in Ausarbeitung.
Auf bankeigenen Ratings und Risikoparameterschätzungen der Bank basierender Ansatz zur Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken. Dieser Ansatz erfordert eine Bewilligung der FINMA.
System eines Versicherungsunternehmens zur Quantifizierung der Risiken im Zusammenhang mit der Solvabilität nach SST, basierend auf dem firmenspezifischen Risikoprofil. Versicherungsunternehmen können teilweise oder vollständig interne Modelle verwenden, sofern diese von der FINMA genehmigt worden sind.
Als Komplementär gilt der unbeschränkt haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft. Nach den Bestimmungen des Kollektivanlagengesetzes muss der Komplementär einer Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz sein.
Verlangt eine ausländische Behörde von der FINMA im Rahmen der internationalen Amtshilfe Daten von in- und ausländischen Kunden schweizerischer Finanzintermediäre, können sich diese Personen im Rahmen eines Kundenverfahrens gegen die Übermittlung zur Wehr setzen. Die von der FINMA in einem solchen Fall zu erlassende Verfügung ist vor Bundesverwaltungsgericht anfechtbar.
Dabei handelt es sich um den Verkauf von Finanzinstrumenten, über die der Verkäufer zum Verkaufszeitpunkt nicht verfügt.
Die Leverage Ratio, auch Höchstverschuldungsquote, bezeichnet die Verhältniszahl von Eigenkapital zu Fremdkapital. Als regulatorische Vorschrift bezeichnet die Leverage Ratio auch die Mindestanforderung von Eigenkapital im Verhältnis zum Gesamtengagement. Die Leverage Ratio ist eine nicht risikogewichtete Kennzahl.
Diese kurzfristige Liquiditätsquote ist eine neue, quantitative Liquiditätsmessgrösse nach Basel III. In einem vordefinierten Stressszenario stellt sie hochliquide Aktiven (zum Beispiel gut bewertete Staatsanleihen) ins Verhältnis zu einem Nettozahlungsabfluss. Dabei wird verlangt, dass die Quote mindestens 100 Prozent betragen muss.
Loss Absorbency bezeichnet generell die Fähigkeit, mit Eigenmitteln (unerwartete) Verluste in einem bestimmten Ausmass aufzufangen.
Das Regulierungspaket MiFID II besteht aus einer Richtlinie (Markets in Financial Instruments Directive; MiFID; Nr. 2014/65/EU) sowie einer Verordnung (Markets in Financial Instruments Regulation; MiFIR; [EU] Nr. 600/2014) und enthält insbesondere Regeln über die Organisation und den Betrieb von Wertschriftenbörsen und deren Teilnehmer. Daneben sind Verhaltensregeln zum Schutz von Anlegern bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen festgelegt.
Hier geht es um ein Risikomessverfahren im Asset Management für den Einsatz von komplexen Derivaten oder Anlagestrategien, bei denen der Commitment-Ansatz keine hinreichende Messung des Marktrisikos erlaubt. Die Bewertung des Risikos stützt sich auf ein Modell, wobei der mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit eintretende maximal mögliche Verlust berechnet wird (Value-at-Risk).
Die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio) ist Teil des Basel-III-Regelwerks und hat einen einjährigen Zeithorizont; sie soll zu einer tragfähigen Fristenstruktur von Aktiva und Passiva führen. Damit werden die Ziele verfolgt, einerseits die Widerstandskraft der Banken über einen längeren Zeithorizont zu fördern, andererseits zusätzliche Anreize für die Banken zu schaffen, ihre Geschäfte auf dauerhafter Basis aus stabileren Refinanzierungsquellen zu finanzieren. Es wird verlangt, dass die Quote mindestens 100 Prozent beträgt.
Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen einer Strafverfolgungsbehörde und einem Unternehmen. Die Behörde sagt zu, das Unternehmen in Bezug auf ein bestimmtes Verhalten nicht strafrechtlich zu verfolgen, sofern das Unternehmen die in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen (Bussenzahlung, Kooperation usw.) erfüllt.
Hier handelt es sich um ein Schreiben einer Strafverfolgungsbehörde, wonach der Empfänger des Schreibens zum Zeitpunkt des Schreibens und auf Basis der Informationen, die der Behörde zur Verfügung stehen, nicht Ziel einer strafrechtlichen Untersuchung ist.
Bei Non-UCITS handelt es sich um kollektive Kapitalanlagen, die nicht der europäischen UCITS-Richtlinie unterstellt sind (vgl. auch «UCITS[-Richtlinie]»).
OTC-Derivate sind derivative Finanzinstrumente, die bilateral ausserhalb einer Börse oder eines anderen geregelten Marktes gehandelt werden.
Mit dem Begriff «Parabanken» werden übrige Finanzintermediäre nach Art. 2 Abs. 3 GwG bezeichnet, beispielsweise Vermögensverwalter, Treuhänder oder Zahlungsdienstleister.
Private Equity Funds sind kollektive Kapitalanlagen, die in nicht börsengehandelte Firmen investieren. Typische Strategien sind Leveraged Buy Outs, Management Buy Outs oder auch Venture Capital. Der Private Equity Manager versucht über eine entsprechende Einflussnahme im Management des Zielunternehmens den Wert des Unternehmens zu steigern und dieses danach mit Gewinn wieder zu veräussern. Bei Private Equity Funds handelt es sich in der Regel um geschlossene Fonds mit einer Laufzeit von beispielsweise sieben bis zehn Jahren.
Die prudenzielle Aufsicht zielt in erster Linie auf die Sicherung der Solvenz, eine genügende Risikokontrolle und die Gewähr einer sorgfältigen Geschäftsführung. Damit trägt die prudenzielle Aufsicht indirekt auch zur Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte und zur Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz bei. Die prudenzielle Aufsicht über Banken, Versicherungsunternehmen und andere Finanzintermediäre beruht dabei auf der Bewilligungspflicht einer bestimmten Tätigkeit, der laufenden Überwachung der Bewilligungsvoraussetzungen sowie weiteren regulierten Sachverhalten.
Im Rahmen seines Regulatory Consistency Assessment Programme (RCAP) prüft der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) bei seinen Mitgliedsländern die Umsetzung seiner Mindeststandards «Basel III». Eine konsistente Umsetzung von Basel III ist die Voraussetzung, damit die Kapital- und Liquiditätssituation von Banken mithilfe einschlägiger Kennzahlen sinnvoll verglichen werden kann. Ferner bildet eine konsistente Umsetzung die Grundlage für Wettbewerbsgleichheit.
Dies ist eine firmeneigene Versicherungseinrichtung, die gruppeneigene Risiken über Erstversicherer rückversichert. Dieser alternative Risikotransfer dient insbesondere dem gruppeneigenen Risiko- und Kapitalmanagement.
Der Schweizer Solvenztest (SST) ist ein Aufsichtsinstrument, mit dem die Solvabilität der Versicherer ökonomisch und risikobasiert gemessen wird. Mit dem totalrevidierten Versicherungsaufsichtsgesetz und der Aufsichtsverordnung wurde er 2006 mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren eingeführt. Dabei wird die finanzielle Situation der Versicherungsunternehmen aufgrund des Verhältnisses zwischen den anrechenbaren Eigenmitteln (risikotragendes Kapital) und den erforderlichen Eigenmitteln (Zielkapital) beurteilt. Letztere werden abhängig von den eingegangenen Risiken ermittelt.
Mit Solvency II ist zunächst die Richtlinie 2009/138/EG vom 25. November 2009 der Europäischen Union betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) gemeint. Oft wird damit auch die in dieser Richtlinie enthaltene ökonomische und risikobasierte Methode zur Beurteilung der Kapitalausstattung eines Versicherungsunternehmens bezeichnet. Mit Solvency II wird in Europa in quantitativer Hinsicht ein vergleichbares Ziel verfolgt wie in der Schweiz mit dem Schweizer Solvenztest.
Dies ist ein von der FINMA vorgegebenes Risikomodell zur Bestimmung der Solvabilität nach Schweizer Solvenztest. Standardmodelle gibt es für die Sparten Leben-, Schaden- und Krankenversicherung. Rückversicherer und Versicherungsgruppen müssen interne Modelle verwenden.
Supervisory Colleges sind Treffen von Vertretern nationaler Aufsichtsbehörden zur Diskussion von Aufsichtsthemen international tätiger Institute.
Supervisory Reviews sind Vor-Ort-Einsätze von FINMAMitarbeitenden bei beaufsichtigten Instituten. Diese dienen der vertieften Risikoeinschätzung zu spezifischen Themen, ersetzen aber nicht die Prüfungshandlungen durch die aufsichtsrechtlichen Prüfgesellschaften.
Behandlungsfälle, die hinsichtlich medizinischer und ökonomischer Kriterien möglichst homogen sind, werden zu Gruppen zusammengefasst. Jede Hospitalisierung wird aufgrund der Diagnose und der Behandlung einer solchen Fallgruppe (DRG) zugeordnet. Diese Fallgruppen sind schweizweit identisch. Für jede Fallgruppe wird ein sogenanntes Kostengewicht errechnet. Multipliziert man das Kostengewicht mit dem Basispreis, ergibt sich daraus die leistungsbezogene Fallpauschale.
Systemrisiken sind Risiken, die von einzelnen Marktteilnehmern ausgehen und die die Stabilität der gesamten Volkswirtschaft (System) gefährden. Unternehmen, die Funktionen wahrnehmen, auf die das System Volkswirtschaft nicht verzichten kann bzw. die nicht durch andere Unternehmen ersetzt werden können, werden als «systemrelevant» bezeichnet. Ein Beispiel für eine systemrelevante Funktion ist die Abwicklung des Zahlungsverkehrs durch Banken.
Ein Unternehmen wird dann als «too big to fail» eingestuft, wenn dessen Konkurs die Stabilität der gesamten Volkswirtschaft gefährden würde. Der Staat ist dann gezwungen, das Unternehmen zu retten. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen dabei die Systemrisiken, die von einem solchen Unternehmen ausgehen.
Mittels Vorabklärungen (gleichbedeutend und gebräuchlich ist die Kurzform «Abklärungen») prüft die FINMA, ob ein formelles Enforcementverfahren zu eröffnen ist.