Zuständig
Liquidator/-in
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
3003 Bern
Tel. +41 (0)31 327 91 00
Verfahrensart Konkurs
Schuldner/-in
Frehner Marc, Helvetiastrasse 33
3005 Bern
20.11.2014
1. Gemeinschuldner: | Marc Frehner, geb. 18. September 1969, von Neuhausen am Rheinfall, Inhaber der im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmung Frehner Treuhand, Helvetiastrasse 33, 3005 Bern |
2. Konkurseröffnung: | 10. November 2014, 08:00 Uhr |
3. Verfahren: |
Bankenkonkursverfahren. |
4. Eingabefrist: | 22. Dezember 2014 Forderungseingaben haben bei der Konkursliquidatorin zu erfolgen. Das entsprechende Formular ist hier abrufbar. |
5. Herausgabeansprüche: | Die Gläubiger und Personen, welche im Besitz des Gemeinschuldners befindliche Vermögensgegenstände beanspruchen, sind aufgefordert, ihre Forderungen und Ansprüche innert gesetzter Frist der Konkursliquidatorin unter Vorlage der Beweismittel anzumelden. |
6. Herausgabe- und Meldepflicht: | Schuldner des Gemeinschuldners sowie Personen, welche Vermögenswerte des Gemeinschuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben sich innert der Eingabefrist beim der Konkursliquidatorin zu melden und ihr die Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen. Ein bestehendes Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung oder die Herausgabe ungerechtfertigterweise unterbleibt. |
7. Konkursliquidatorin: | Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern |
8. Konkursort: | Bern |
9. Hinweis: | Forderungen, welche aus den Büchern ersichtlich sein sollten, sind ebenfalls anzumelden. |
10. Bemerkungen: | Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Konkursliquidatorin (Tel. Nr. +41 31 327 91 00). |
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
17.03.2015
1. Schuldner: | Marc Frehner, Inhaber der im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmung Frehner Treuhand in Liquidation, Helvetiastrasse 33, 3005 Bern |
2. Konkurseröffnung: | 10.11.2014; 08.00 Uhr |
3. Konkurseinstellung: | 11.03.2015 |
4. Antragsfrist für Durchführung: | 17.04.2015 |
5. Kostenvorschuss: | CHF 10‘000.00 Die Einstellung des Konkursverfahrens wird definitiv, wenn nicht ein Gläubiger innert der Antragsfrist den zur Deckung der Verfahrenskosten notwendigen Vorschuss leistet. |
6. Frist für Pfandverwertung | 17.05.2015 Für den Fall der definitiven Einstellung können die Gläubiger innert Frist die Verwertung ihres Pfandes verlangen. |
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |