Zuständig
Liquidator/-in
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
3003 Bern
Tel. +41 (0)31 327 91 00
Verfahrensart Konkurs
Schuldner/-in
Nidais Verwaltungs AG in Liquidation, Rütliweg 18
5630 Muri (AG)
24.01.2023
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | Nidais Verwaltungs AG in Liquidation |
2. Datum des Schlusses | 23.01.2023 |
3. Hinterlegte Vermögenswerte | Hinterlegte Vermögenswerte verfallen angesichts der geringen Höhe zu Gunsten des Bundes, wenn sie innert zehn Jahren nicht bezogen werden. Gegen diese Anordnung können die Gläubiger innert 10 Tagen nach Publikation dieser Mitteilung im Schweizerischen Han-delsamtsblatt bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA eine anfechtbare Verfügung verlangen. |
12.10.2022
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | Nidais Verwaltungs AG in Liquidation |
2. Mitteilung | Liquidator |
3. Fristenlauf | Die eingeräumten Rechte sind innert 10 Tagen auszuüben.
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07.02.2022
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | Nidais Verwaltungs AG in Liquidation CHE-115.069.159 Rütliweg 18 5630 Muri AG |
2. Einsicht Kollokationsplan | 20 Tage ab 7. Februar 2022 |
3. Bermerkungen | Liquidatorin |
25.06.2013
1. Schuldnerin: | Nidais Verwaltungs AG, Rütliweg 18, 5630 Muri (AG) |
2. Konkurseröffnung: | 17. Juni 2013, 08.00 Uhr |
3. Verfahren: | Bankenkonkursverfahren Für bankspezifische Verfahrensfragen vgl. Publikation "Konkursverfahren" |
4. Eingabefrist: | 2. August 2013 Forderungseingaben haben bei der Konkursliquidatorin zu erfolgen. |
5. Herausgabeansprüche: | Die Gläubiger und Personen, welche im Besitz der Schuldnerin befindliche Vermögensgegenstände beanspruchen, sind aufgefordert, ihre Forderungen und Ansprüche innert gesetzter Frist dem Konkursliquidator unter Vorlage der Beweismittel anzumelden. |
6. Herausgabe- und Meldepflicht: | Schuldner der Schuldnerin sowie Personen, welche Vermögenswerte der Gemeinschuldnerin als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben sich innert der Eingabefrist beim Konkursliquidator zu melden und ihm die Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen. Ein bestehendes Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung oder die Herausgabe ungerechtfertigterweise unterbleibt. |
7. Konkursliquidatorin | Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern |
8. Konkursort: | Muri (AG) |
9. Hinweis: | Forderungen, welche aus den Büchern ersichtlich sein sollten, sind ebenfalls anzumelden. |
10. Bemerkungen: | Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Konkursliquidatorin Tel. +41 (0)31 327 91 00. |
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
02.10.2014
1. Schuldnerin: | Nidais Verwaltungs AG in Liquidation, Rütliweg 18, 5630 Muri (AG) |
2. Einsicht Kollokationsplan: | Ab 3. Oktober 2014 können die Berechtigten bei der Konkursliquidatorin (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern) in den Kollokationsplan Einsicht nehmen (Tel. Voranmeldung auf Tel. +41 (0)31 327 91 00 notwendig). |
3. Kollokationsklagen: | Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Möglichkeit der Einsichtnahme beim zuständigen Gericht am Konkursort anhängig zu machen. |
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
20.06.2014
Mitteilung an die Gläubiger
1. Schuldnerin: | Nidais Verwaltungs AG in Liquidation, Rütliweg 18, 5630 Muri (AG) |
2. Mitteilung: | Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse eine Mitteilung betreffend Verwertungshandlungen sowie Abtretungen von Rechtsansprüchen zugestellt. Gläubiger, die keine Mitteilung erhalten haben, können diese bei der Konkursliquidatorin (FINMA, Laupenstrasse 27, CH-3003 Bern), anfordern. |
3. Fristenlauf: |
Die in der Mitteilung eingeräumten Rechte sind innert 20 Tagen seit Publikation auszuüben. Für den Fristenlauf und die mit der Mitteilung verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend. |
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
02.10.2014
Mitteilung an die Gläubiger:
1. Schuldnerin: | Nidais Verwaltungs AG in Liquidation, Rütliweg 18, 6530 Muri (AG) |
2. Mitteilung: | Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular betreffend Abtretung von Rechtsansprüchen bzw. Verwertungshandlungen zugestellt. Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei der Konkursliquidatorin (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern) anfordern. |
3. Fristenlauf: |
Die im Zirkular den Gläubigern eingeräumten Rechte sind innert 20 Tagen geltend zu machen. Für den Fristenlauf und die mit dem Zirkular verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend. |
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |