Zuständig
Liquidator/-in Transliq AG, Schwanengasse 5/7, Postfach, CH-3001 Bern
Verfahrensart Konkurs
Schuldner/-in Klaro GmbH in Liquidation, Neufeldstrasse 10, 9469 Haag
22.10.2019
Eigenschaft | Details |
---|---|
1. Schuldner(in) | Klaro GmbH in Liquidation
CHE-109.292.252 Neufeldstrasse 10 9469 Haag |
2. Datum des Schlusses | 04.03.2019 |
3. Hinterlegte Vermögenswerte | Im abgeschlossenen Konkursverfahren der Klaro GmbH in Liquidation wurden die hinterlegten Vermögenswerte gemäss Art. 38 Abs. 2 Bankeninsolvenzverordnung (SR 952.05; BIV-FINMA) nach 10-jähriger Deponierung nachverteilt. Das Verfahren ist somit abgeschlossen. |
14.06.2018
Eigenschaft | Details |
---|---|
1. Schuldner(in) | Klaro GmbH in Liquidation, Neufeldstrasse 10, 9469 Haag |
2. Einsicht | Ab dem Ab dem 14. Juni 2018 können die Gläubiger und Eigner bei der Konkursliquidatorin, (Transliq AG, Schwanengasse 5/7, Postfach 8515, 3001 Bern), in die Schlussrechnung und die Verteilungsliste Einsicht nehmen (Tel. Anmeldung notwendig auf Tel. +41 (0)31 326 30 50). |
3. Fristenlauf | Die Gläubiger und Eigner erhalten Gelegenheit, Einwendungen zur Schlussrechnung und Verteilungsliste innert 10 Tagen ab Möglichkeit zur Einsichtsnahme bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, schriftlich vorzubringen. Soweit keine Beschwerde eingereicht wird, erfolgt die Schlusszahlung wie in der endgültigen Verteilungsliste vorgesehen. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
11.09.2017
Eigenschaft | Details |
---|---|
1. Schuldner(in) | Klaro GmbH in Liquidation, Neufeldstrasse 10, 9469 Haag |
2. Bemerkungen | Im abgeschlossenen Konkursverfahren der Klaro GmbH in Liquidation sind hinterlegte Vermögenswerte nach 10 jähriger Deponierung frei geworden, weshalb eine Nachverteilung gemäss Art. 38 Abs. 2 Bankeninsolvenzverordnung (SR 952.05; BIV-FINMA) erfolgt. Den Gläubigern wurde ein Schreiben betreffend Bekanntgabe der für die Auszahlung notwendigen Angaben zugestellt. Die Gläubiger, die kein Schreiben erhalten haben, können dieses bei der Transliq AG, Schwanengasse 5/7, Postfach, CH-3001 Bern (Tel. +41 (0)31 326 30 50) anfordern. Die für die Auszahlung notwendigen Angaben sind innert Frist von 20 Tagen der Transliq AG mitzuteilen. Beträge dessen Überweisung infolge fehlender oder nicht korrekter Angaben fehlschlägt, werden gemäss. Art. 39 Abs. 3 BIV-FINMA an den Bund übertragen. Für den Fristenlauf und die mit der Mitteilung verbundenen Rechtsfolgen, ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend.. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |