Zuständig Dr. Daniel Hunkeler und Salvatore Petralia
Liquidator/-in
Rechtsanwälte Baur Hürlimann
Bahnhofplatz 9
8021 Zürich
Tel. +41 44 218 77 77
Verfahrensart Konkurs
Schuldner/-in
Kacycrown GmbH in Liquidation, St. Leonhardstrasse 31
9000 St. Gallen
09.12.2009
1. Schuldnerin: | Kacycrown GmbH, St. Leonhardstrasse 31, 9000 St. Gallen |
2. Konkurseröffnung: | 4. Dezember 2009, 08:00 Uhr |
3. Verfahren: | Bankenkonkursverfahren. Für bankspezifische Verfahrensfragen vgl. Publikation unter Konkursverfahren |
4. Eingabefrist: | 30. Januar 2010 Forderungseingaben haben bei den Konkursliquidatoren zu erfolgen. |
5. Konkursliquidatoren: | Dr. Daniel Hunkeler und Salvatore Petralia, Rechtsanwälte Baur Hürlimann, Bahnhofplatz 9, 8021 Zürich |
6. Konkursort: | St. Gallen |
7. Bemerkungen: | Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Konkursliquidatoren (Dr. Daniel Hunkeler und Salvatore Petralia, Tel. +41 44 218 77 77 - www.infina-konkurs.ch oder an die Eidg. Finanzmarktaufsicht (Tel.+41 31 327 91 00). |
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
17.02.2012
1. Schuldnerin: | Kacycrown GmbH in Liquidation, St. Leonhardstrasse 31, 9000 St. Gallen |
2. Einsicht Kollokationsplan: | Ab dem 17. Februar 2012 können die Berechtigten bei den Konkursliquidatoren (Dr. Daniel Hunkeler und Salvatore Petralia, Rechtsanwälte Baur Hürlimann AG, Postfach 1867, Bahnhofplatz 9, 8021 Zürich) in den Kollokationsplan Einsicht nehmen (Voranmeldung auf Tel. +41 44 218 77 77 notwendig). |
3. Kollokationsklagen: | Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Möglichkeit der Einsichtnahme beim zuständigen Gericht am Konkursort anhängig zu machen. |
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
07.01.2014
1. Schuldnerin: | Kacycrown GmbH in Liquidation, St. Leonhardstrasse 31, 9000 St. Gallen |
2. Datum des Schlusses: | 27. Dezember 2013 |
3. Hinterlegte Vermögenswerte: | Hinterlegte Vermögenswerte verfallen angesichts der geringen Höhe zu Gunsten des Bundes, wenn sie innert zehn Jahren nicht bezogen werden. Gegen diese Anordnung kann jede(r) Gläubiger(in) innert 20 Tagen nach erfolgter Publikation dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht eine anfechtbare Verfügung verlangen. |
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
17.02.2012
Mitteilung an die Gläubiger1. Schuldnerin: | Kacycrown GmbH in Liquidation, St. Leonhardstrasse 31, 9000 St. Gallen |
2. Mitteilung: | Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse eine Mitteilung betreffend Auflage des Kollokationsplanes zugestellt. Gläubiger, die keine Mitteilung erhalten haben, können diese bei den Konkursliquidatoren (Dr. Daniel Hunkeler und Salvatore Petralia, Rechtsanwälte Baur Hürlimann AG, Postfach 1867, Bahnhofplatz 9, 8021 Zürich), anfordern. |
3. Fristenlauf: | Die in der Mitteilung eingeräumten Rechte sind innert 20 Tagen ab Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt auszuüben. Für den Fristenlauf und die mit der Mitteilung verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend. |
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
01.11.2011
Mitteilung an die Gläubiger
1. Schuldnerin: | Kacycrown GmbH in Liquidation, St. Leonhardstrasse 31, 9000 St. Gallen |
2. Mitteilung: | Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse eine Mitteilung betreffend Abtretung von Rechtsansprüchen zugestellt. Gläubiger, die keine Mitteilung erhalten haben, können diese bei den Konkursliquidatoren Dr. Daniel Hunkeler und Salvatore Petralia, Rechtsanwälte Baur Hürlimann, Bahnhofplatz 9, 8021 Zürich, anfordern. |
3. Fristenlauf: | Die in der Mitteilung eingeräumten Rechte sind innert 10 Tagen ab Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt auszuüben. Für den Fristenlauf und die mit der Mitteilung verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend. |
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
16.07.2010
1. Schuldnerin: | Kacycrown GmbH in Liquidation, St. Leonhardstrasse 31, 9000 St. Gallen |
2. Mitteilung: | Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse eine Mitteilung betreffend Verwertungshandlungen zugestellt. Gläubiger, die keine Mitteilung erhalten haben, können diese bei den Konkursliquidatoren Dr. Daniel Hunkeler und Salvatore Petralia, Rechtsanwälte Baur Hürlimann, Bahnhofplatz 9, 8021 Zürich, anfordern. |
3. Fristenlauf: | Die in der Mitteilung eingeräumten Rechte sind bis zum 28. Juli 2010 auszuüben. Für den Fristenlauf und die mit der Mitteilung verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend. |
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
09.06.2010
Mitteilung an die Gläubiger
1. Schuldnerin: | Kacycrown GmbH in Liquidation, St. Leonhardstrasse 31, 9000 St. Gallen |
2. Mitteilung: | Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse eine Mitteilung betreffend Verwertungshandlungen zugestellt. Gläubiger, die keine Mitteilung erhalten haben, können diese bei den Konkursliquidatoren Dr. Daniel Hunkeler und Salvatore Petralia, Rechtsanwälte Baur Hürlimann, Bahnhofplatz 9, 8021 Zürich, anfordern. |
3. Fristenlauf: | Die in der Mitteilung eingeräumten Rechte sind bis zum 21. Juni 2010 auszuüben. Für den Fristenlauf und die mit der Mitteilung verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend. |
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
05.12.2012
Mitteilung an die Gläubiger
1. Schuldnerin: | Kacycrown GmbH in Liquidation, St. Leonhardstrasse 31, 9000 St. Gallen |
2. Mitteilung: | Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse eine Mitteilung betreffend Abtretung von Rechtsansprüchen sowie Ausstellung eines Verlustscheines zugestellt. Gläubiger, die keine Mitteilung erhalten haben, können diese bei den Konkursliquidatoren Dr. Daniel Hunkeler und Salvatore Petralia, Rechtsanwälte Baur Hürlimann, Bahnhofplatz 9, 8021 Zürich, anfordern. |
3. Fristenlauf: |
Die in der Mitteilung eingeräumten Rechte sind innert 10 Tagen auszuüben. Für den Fristenlauf und die mit der Mitteilung verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend. |
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |