Zuständig
Liquidator/-in
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
3003 Bern
Tel. +41 (0)31 327 91 00
Verfahrensart Konkurs
Schuldner/-in
IQ Invest Swiss AG in Liquidation, Haldenrain 2
6006 Luzern
28.05.2015
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | IQ Invest Swiss AG in Liquidation, Haldenrain 2, 6006 Luzern |
2. Datum des Schlusses | 28.06.2015 |
3. Hinterlegte Vermögenswerte | Hinterlegte Vermögenswerte verfallen angesichts der geringen Höhe zu Gunsten des Bundes, wenn sie innert zehn Jahren nicht bezogen werden. Gegen diese Anordnung kann jede(r) Gläubiger(in) innert 20 Tagen nach erfolgter Publikation dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht eine anfechtbare Verfügung verlangen. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
08.04.2015
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | IQ Invest Swiss AG in
Liquidation, Haldenrain 2, 6006 Luzern |
2. Einsicht Kollokationsplan | Der ab dem 14. Juli 2014 aufgelegte Kollokationsplan wird um die Aufnahme einer Forderung der Insolvenzentschädigung ergänzt und neu aufgelegt. Ab 8. April 2015 können die Berechtigten bei der Konkursliquidatorin (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, Tel. +41 (0)31 327 98 88, Email: questions@finma.ch, Voranmeldung notwendig) in den Kollokationsplan Einsicht nehmen.
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3. Fristenlauf | Klagen auf Anfechtung des Nachtrags zum Kollokationsplan sind innert 20 Tagen ab Möglichkeit der Einsichtnahme beim zuständigen Gericht am Konkursort anhängig zu machen. |
07.09.2011
Mitteilung an die Gläubiger1. Schuldnerin: | IQ Invest Swiss AG in Liquidation, Haldenrain 2, 6006 Luzern |
2. Bemerkungen: | Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse eine Mitteilung betreffend Aussonderungsrechten zugestellt. Gläubiger, die keine Mitteilung erhalten haben, können diese bei der Konkursliquidatorin (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Einsteintrasse 2, 3003 Bern) anfordern. Die in der Mitteilung eingeräumten Rechte sind innert 30 Tagen seit Publikation auszuüben. Unbenutzter Ablauf der Frist gilt als Verzicht auf einen Herausgabeanspruch. Für den Fristenlauf und die mit der Mitteilung verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend. |
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
12.11.2014
Mitteilung an die Gläubiger1. Schuldnerin: | IQ Invest Swiss AG in Liquidation, Haldenrain 2, 6006 Luzern |
2. Mitteilung: | Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular betreffend Verwertungshandlungen zugestellt. Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei der Konkursliquidatorin (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern) anfordern. |
3. Fristenlauf: | Die im Zirkular den Gläubigern eingeräumten Rechte sind innert 20 Tagen geltend zu machen.
Für den Fristenlauf und die mit dem Zirkular verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend. |
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
11.07.2014
Mitteilung an die Gläubiger
1. Schuldnerin: | IQ Invest Swiss AG in Liquidation, Haldenrain 2, 6006 Luzern |
2. Mitteilung: |
Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular betreffend Verzicht auf die Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen gegen alle Organe der Konkursitin und Abtretung von Rechtsansprüchen bzw. Verwertungshandlungen zugestellt. Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei der Konkursliquidatorin (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern) anfordern. |
3. Fristenlauf: |
Die im Zirkular den Gläubigern eingeräumten Rechte sind innert 20 Tagen geltend zu machen. Für den Fristenlauf und die mit dem Zirkular verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend. |
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
11.07.2014
1. Schuldnerin: | IQ Invest Swiss AG in Liquidation, Haldenrain 2, 6006 Luzern |
2. Einsicht Kollokationsplan: |
Ab dem 14. Juli 2014 können die Berechtigten bei der Konkursliquidatorin (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern) in den Kollokationsplan Einsicht nehmen (Voranmeldung unter Tel. Nr. +41 (0)31 327 91 00 notwendig). |
3. Kollokationsklagen: | Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Möglichkeit der Einsichtnahme beim zuständigen Gericht am Konkursort anhängig zu machen. |
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
01.09.2010
1. Schuldnerin: | IQ Invest Swiss AG in Liquidation, Haldenrain 2, 6006 Luzern |
2. Konkurseröffnung: | 17. August 2010; 08.00 Uhr |
3. Verfahren: | Bankenkonkursverfahren Für bankspezifische Verfahrensfragen vgl. Publikation Konkursverfahren. |
4. Eingabefrist: | 29. Oktober 2010 Forderungseingaben haben bei der Konkursliquidatorin zu erfolgen. |
5. Konkursliquidatorin: | Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern |
6. Konkursort: | Luzern |
7. Bemerkungen: | Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA (Tel. +41 (0)31 327 91 00). |
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |