Nachstehend veröffentlicht die FINMA eine Liste mit Gesellschaften und Personen, bei denen ein Untersuchungsbeauftragter eingesetzt und im Handelsregister eingetragen ist.
Sie können nach dem Namen/der Firma der betroffenen Personen/Gesellschaften, nach dem Datum der Massnahme und nach dem Namen des Untersuchungsbeauftragten filtern. Zusätzlich können Sie abfragen, ob es sich um einen Bewilligungsträger handelt oder um einen mutmasslich unerlaubt tätigen Finanzdienstleister.
Der Eintrag in der Liste bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine Pflichtverletzung vorliegt oder dass die ausgeübte Tätigkeit illegal ist. Bei mutmasslich unerlaubt tätigen Finanzdienstleistern sollen die Anleger darauf aufmerksam gemacht werden, dass die FINMA die Frage der Unterstellungspflicht abklärt. Betroffene Gesellschaften oder Personen werden von der Liste gestrichen, sobald die notwendigen Abklärungen und allfälligen Anpassungen vorgenommen worden sind.
Stellt die FINMA eine bewilligungspflichtige Tätigkeit fest und ordnet sie in diesem Zusammenhang eine Liquidation oder einen Konkurs an, erfolgt eine separate Publikation.