Name | Lair Dieter |
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Verfügung vom | 05.10.2017 |
Details | Dieter Lair, geb. 9. April 1968, österreichischer Staatsangehöriger, auf Mallorca (Spanien), wird angewiesen, jegliche finanzmarktrechtlich bewilligungspflichtige Tätigkeit ohne Bewilligung, unter jeglicher Bezeichnung selbst oder über Dritte sowie die entsprechende Werbung in irgendeiner Form zu unterlassen. Insbesondere wird Dieter Lair angewiesen, den gewerbsmässigen Effektenhandel sowie die entsprechende Werbung ohne Bewilligung in irgendeiner Form zu unterlassen.
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