Die Nachfrage von Kundinnen und Anlegern nach nachhaltigen Finanzprodukten und -dienstleistungen ist in den letzten Jahren rasant gestiegen. Dies erhöht die Gefahr, dass Kunden und Anlegerinnen über nachhaltige Eigenschaften von Finanzprodukten und -dienstleistungen getäuscht werden (sog. Greenwashing). Abklärungen der FINMA zeigen auch deutlich, dass Greenwashing-Praktiken im Vertrieb von Finanzprodukten und Finanzdienstleistungen zu beobachten sind und dass Anbieter bezüglich ihrer Produkte oftmals vage bis irreführende Versprechungen machen. In Bezug auf die Greenwashing-Prävention stützt sich die FINMA in Abwesenheit von spezifischen Vorgaben zu Transparenz von Finanzprodukten und Finanzdienstleistungen mit Nachhaltigkeitsbezug auf Regelungen allgemeiner Natur.
Die gesetzlichen Grundlagen in der Schweiz enthalten in Bezug auf kollektive Kapitalanlagen insbesondere ein Täuschungsverbot. Anlegerinnen und Anlegern sollen auch bei als nachhaltig vermarkteten Produkten informierte Anlageentscheid treffen können. So konkretisierte die FINMA bei Schweizer Fonds, welche Informationen in den Dokumenten enthalten sein müssen, wenn Fonds als nachhaltig bezeichnet werden. Bei Genehmigungsgesuchen werden bei solchen Produkten zusätzliche Angaben zu den verfolgten Nachhaltigkeitszielen, deren Umsetzung sowie der beabsichtigten Wirkung verlangt. Damit kann die FINMA besser beurteilen, ob eine Täuschung vorliegt und entsprechend eingreifen.
Insgesamt ist der Handlungsspielraum der FINMA zur effizienten Greenwashing-Prävention und -Verhinderung jedoch limitiert. Es fehlen beispielsweise spezifische nachhaltigkeitsbezogene Transparenzpflichten sowie wirksame aufsichtsrechtliche Grundlagen für ein Vorgehen am "Point of Sale". Regulatorische Massnahmen könnten der FINMA zusätzliche Instrumente geben, um die Bekämpfung von Greenwashing noch breiter und effektiver zu gestalten.