Registrierungsvoraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Eintragung ins Vermittlerregister sind in Art. 44 VAG geregelt.

Ins Register eingetragen wird, wer

  • über ausreichende fachliche Qualifikation verfügt (Art. 184 AVO)
  • eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen oder gleichwertige finanzielle Sicherheit geleistet hat (Art. 186 AVO)
  • die persönlichen Voraussetzungen nach Art. 185 AVO erfüllt.

Folgende Dokumente sind der FINMA einzureichen:

a) Juristische Personen:

  • Antrag für die Aufnahme in das Register für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler (PDF-Dokument zum Ausdrucken und Unterzeichnen, nach der elektronischen Anmeldung in der Anmeldemaske zum Download verfügbar)  
  • Erklärung auf Ehrenwort (PDF-Dokument zum Ausdrucken und Unterzeichnen, nach der elektronischen Anmeldung in der Anmeldemaske zum Download verfügbar)
  • Beglaubigter Handelsregisterauszug (Original, nicht älter als 90 Tage)
  • Bescheinigung Berufshaftpflichtversicherung (Kopie der Police; Anforderungen) / gleichwertige Sicherheiten

b) Natürliche Personen:

  • Antrag für die Aufnahme in das Register für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler (PDF-Dokument zum Ausdrucken, nach der elektronischen Anmeldung in der Anmeldemaske zum Download verfügbar)  
  • Gültiger Pass oder Identitätskarte (Kopie)
  • Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers oder Bescheinigung Berufshaftpflichtversicherung (Kopie der Police; Anforderungen) / gleichwertige Sicherheiten
  • Ausbildungsabschlüsse und Diplome (Kopie der von der FINMA anerkannten Ausbildungsabschlüsse)
  • Auszug aus dem Zentralstrafregister (Original, nicht älter als 90 Tage)
  • Auszug aus dem Betreibungsregister (Original, nicht älter als 90 Tage)
  • Nur für ausländische Staatsangehörige: Arbeitsbewilligung (Kopie)

 

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