Die Voraussetzungen für die Eintragung ins Vermittlerregister sind in Art. 44 VAG geregelt.
Ins Register eingetragen wird, wer
über ausreichende fachliche Qualifikation verfügt (Art. 184 AVO)
eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen oder gleichwertige finanzielle Sicherheit geleistet hat (Art. 186 AVO)
die persönlichen Voraussetzungen nach Art. 185 AVO erfüllt.
Folgende Dokumente sind der FINMA einzureichen:
a) Juristische Personen:
Antrag für die Aufnahme in das Register für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler (PDF-Dokument zum Ausdrucken und Unterzeichnen, nach der elektronischen Anmeldung in der Anmeldemaske zum Download verfügbar)
Erklärung auf Ehrenwort (PDF-Dokument zum Ausdrucken und Unterzeichnen, nach der elektronischen Anmeldung in der Anmeldemaske zum Download verfügbar)
Beglaubigter Handelsregisterauszug (Original, nicht älter als 90 Tage)
Bescheinigung Berufshaftpflichtversicherung (Kopie der Police; Anforderungen) / gleichwertige Sicherheiten
b) Natürliche Personen:
Antrag für die Aufnahme in das Register für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler (PDF-Dokument zum Ausdrucken, nach der elektronischen Anmeldung in der Anmeldemaske zum Download verfügbar)
Gültiger Pass oder Identitätskarte (Kopie)
Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers oder Bescheinigung Berufshaftpflichtversicherung (Kopie der Police; Anforderungen) / gleichwertige Sicherheiten
Ausbildungsabschlüsse und Diplome (Kopie der von der FINMA anerkannten Ausbildungsabschlüsse)
Auszug aus dem Zentralstrafregister (Original, nicht älter als 90 Tage)
Auszug aus dem Betreibungsregister (Original, nicht älter als 90 Tage)
Nur für ausländische Staatsangehörige: Arbeitsbewilligung (Kopie)