Die Versicherungssumme für alle Schadenfälle eines Jahres muss mindestens zwei Millionen Franken betragen (Art. 186 Abs. 1 AVO).
Die Mindestversicherungssumme von zwei Millionen Schweizer Franken muss für jede durch die Police versicherte und mitversicherte natürliche Person, die als selbständigeerwerbende Person registriert ist, und für jede Gesellschaft (juristische Person) gewährleistet werden. Die Berufshaftpflichtversicherung muss von einem von der FINMA bewilligten Versicherungsunternehmen ausgestellt sein. Die Police muss Schweizer Recht unterstellt sein sowie Gerichtsstand und Erfüllungsort in der Schweiz haben. Eine Arbeitgeberbestätigung kann das Erfordernis des Nachweises einer Berufshaftpflichtpolice erfüllen.