Vereinbarungen mit ausländischen Aufsichtsbehörden

Mit der fortschreitenden Internationalisierung des Finanzgeschäftes wachsen auch die Anforderungen an die Zusammenarbeit und den Informationsfluss zwischen Aufsichtsbehörden. Um die Zusammenarbeit zu erleichtern, schliesst die EBK mit ausländischen Aufsichtsbehörden Vereinbarungen ab. Diese konzentrieren sich auf Aufsichtsbehörden aus strategisch bedeutenden Ländern, mit denen wegen der grossen Anzahl grenzüberschreitender Niederlassungen von beaufsichtigten Instituten ein reger Informationsaustausch besteht. Wie heute üblich, schliesst die EBK vermehrt Memoranda of Understanding (MoUs) anstelle von Briefwechseln ab. Die MoUs präzisieren innerhalb des gesetzlichen Rahmens (Art. 23 sexies und Art. 23 septies BankG, Art. 38 BEHG sowie Art. 142 KAG) Kooperation und Verfahrensabläufe.

Die EBK ist auch ohne Vorliegen einer spezifischen Vereinbarung mit einer ausländischen Aufsichtsbehörde gesetzlich befugt, mit dieser zusammen zu arbeiten. Beinhaltet die Zusammenarbeit den Austausch von sensitiven Daten, verlangt die EBK grundsätzlich eine Ad-hoc-Erklärung von der anfragenden Aufsichtsbehörde, wonach

  • die Informationen ausschliesslich zur direkten Beaufsichtigung der unterstellten Institute verwendet werden dürfen
  • die Aufsichtsbehörde an das Amts- oder Berufsgeheimnis gebunden ist
  • die Informationen nicht ohne vorgängige Zustimmung der EBK veröffentlicht oder an andere Behörden oder Organe, einschliesslich andere Aufsichts- oder Strafverfolgungsbehörden, weitergeleitet werden dürfen.

Gegenwärtig hat die Bankenkommission ihre Zusammenarbeit mit folgenden ausländischen Aufsichtsbehörden in Form von Vereinbarungen formalisiert :

Australien ASIC Australian Securities & Investments Commission
Belgien CBFA Commission bancaire, financière et des assurances
China CBRC China Banking Regulatory Commission
CSRC China Securities Regulatory Commission
Dänemark Finanstilsynet Danish Supervisory Authority
Deutschland BaFin


(abgeschlossen mit dem ehemaligen BAWe)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

(Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel)
Dubai DFSA Dubai Financial Services Authority
Frankreich AMF


(abgeschlossen mit der ehemaligen COB)

Autorité des marchés financiers

(Commission des Opérations de Bourse)

CB Commission Bancaire
Grossbritannien FSA

(Allgemeine Vereinbarung)

Financial Services Authority
FSA
(Überwachung virt-x)
Financial Services Authority
FSA
(Überwachung x-clear)
Financial Services Authority
Hong Kong HKMA Hong Kong Monetary Authority
SFC Securities and Futures Commission
Italien CONSOB Commissione Nazionale per le Società e la Borsa
BI Banca d'Italia
Mexiko CNBV Comisión Nacional Bancaria y de Valores
Niederlande NAFM


(abgeschlossen mit der ehemaligen STE)
Netherlands Authority for the Financial Markets

(Stichting Toezicht Effectenverkeer)
DNB De Nederlandsche Bank N.V.
Portugal CMVM Comissão do Mercado de Valores Mobiliários
Schweden Finansinspektionen Swedish Financial Supervisory Authority
Singapur MAS Monetary Authority of Singapore
Spanien CNMV Comisión Nacional del Mercado de Valores
USA CFTC U.S. Commodity Futures and Trading Commission
SEC Securities and Exchange Commission
CTDOB State of Connecticut Department of Banking
NYSBD State of New York Banking Department
FED Board of Governors of the Federal Reserve System
OCC Office of the Comptroller of the Currency
FDIC Federal Deposit Insurance Corporation
OTS U.S. Office of the Thrift Supervision
 
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