Tätigkeiten

> Struktur des Aufsichtssystems
> Aufsicht über die Banken und Effektenhändler
> Aufsicht über die Grossbanken
> Aufsicht über die kollektiven Kapitalanlagen
> Aufsicht über das Pfandbriefwesen
> Aufsicht über die Börsen und Märkte
> Offenlegung von Beteiligungen und öffentliche Kaufangebote bei börsenkotierten Gesellschaften
> Aufsicht über die Prüfgesellschaften
> Geldwäschereibekämpfung
> Sanierungsverfahren und Bankenkonkurs
 

Aufsicht über die Grossbanken

Die EBK überwacht die Grossbanken Credit Suisse Group und UBS AG aufgrund ihrer Grösse, Komplexität, Organisation und Geschäftstätigkeit sowie aufgrund ihrer Systemrelevanz intensiver als die übrigen Banken. Neben den Instrumenten der indirekten Aufsicht ist bei der Überwachung der Grossbanken auch die direkte Informationsbeschaffung von zentraler Bedeutung. Die EBK erhält von den Grossbanken regelmässig Berichte zu ihrer Risikolage und bespricht sich mit Vertretern verschiedener Gremien der Grossbanken, einschliesslich Verwaltungsrat und Konzernleitung. Weiter hat die EBK Zugang zu den Berichten der internen Revision (der Grossbanken), deren Verantwortliche sie zudem zu regelmässigen Gesprächen trifft. Zusätzlich nimmt die EBK auch selbst direkte Prüfungen vor oder kann eine vertiefte Prüfung eines bestimmten Geschäftsbereichs durch die Prüfgesellschaft anordnen.

Die Grundsätze der Grossbankenaufsicht sind im EBK-RS 04/01 Aufsicht über die Grossbanken festgehalten.

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