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Die Kommission

Die vom Bundesrat gewählte Kommission besteht aus sieben bis elf Mitgliedern, die Sachverständige sein und bestimmte Unabhängigkeitsvoraussetzungen (Art. 23 Abs. 5 BankG) erfüllen müssen. Ihre Amtsdauer beträgt vier Jahre (die jetzige endet am 31. Dezember 2007). Die Mitglieder der Kommission - ausgenommen ihr Präsident - sind nebenamtlich tätig und tagen im Durchschnitt einmal im Monat. Organisation und Geschäftsführung der EBK werden im Reglement über die Bankenkommission festgelegt. Die Kommissions- und Sekretariatsmitglieder haben sich zudem untersagt, Eigengeschäfte in Effekten von den der Aufsicht der EBK unterstellten Instituten sowie in Effekten von kotierten Gesellschaften, über die nicht öffentlich zugängliche Informationen vorliegen, zu tätigen.

Die Kommission besteht aus folgenden sieben Mitgliedern:

 

Eugen Haltiner Eugen Haltiner
Präsident
Lebenslauf
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Jean-Baptiste Zufferey Jean-Baptiste Zufferey
Vizepräsident
Lebenslauf
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Peter Viktor Eckert Peter Viktor Eckert
Mitglied
Lebenslauf
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Anne Héritier Lachat Anne Héritier Lachat
Mitglied
Lebenslauf
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René Kästli René Kästli
Mitglied
Lebenslauf
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Sabine Kilgus
Mitglied
Lebenslauf
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Charles Pictet Charles Pictet
Mitglied
Lebenslauf
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Folgende drei Mitglieder der Kommission bilden die Kammer für internationale Amtshilfe (Amtshilfekammer) der EBK:

Eugen Haltiner
Jean-Baptiste Zufferey
Anne Héritier Lachat

Folgende Mitglieder bilden zudem die Übernahmekammer der EBK:

Eugen Haltiner
Anne Héritier Lachat
Peter Viktor Eckert

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© 2008 EBK

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