Aktuelles 2007

 
21. Dezember 2007

Übernahmekammer der EBK bestätigt die Dispositivziffer 7 der Empfehlung I der Übernahmekommission (UEK) vom 16. November 2007 in Sachen Implenia AG
Mit Verfügung vom 20. Dezember 2007 bestätigte die Übernahmekammer der EBK die Dispositivziffer 7 der Empfehlung I der UEK vom 16. November 2007 in Sachen Implenia AG. Die Übernahmekammer entschied, dass eine allfällige Verletzung der Best Price Rule während der sechs Monate nach Ablauf der Nachfrist die Anbieterin verpflichten würde, allen ursprünglichen Empfängern des Angebots (und nicht nur denjenigen Aktionären, die das Angebot annehmen) den Best Price als Angebotspreis anzubieten.

> Verfügung vom 20. Dezember 2007
 
 
19. Dezember 2007

EBK – Strategien für Finanzmarktenforcement und internationale Aktivitäten
Die EBK hat in diesem Jahr ihre Strategie für die Durchsetzung des Aufsichtsrechts ("Finanzmarktenforcement") und ihre internationalen Aktivitäten überprüft, teilweise neu ausgerichtet und kurz zusammengefasst.

Sie betrachtet das "Finanzmarktenforcement" als Beitrag zur Integrität der Märkte. Sie will es mit Augenmass, aber rasch und konzentriert betreiben und Verfahren jederzeit fair und für die Parteien transparent führen. Sie setzt vermehrt und konsequent auch Beauftragte ein, um einen Sachverhalt abzuklären. Intern in der EBK besteht eine weitgehende Funktionentrennung zwischen Mitarbeitenden in der Überwachung und im Enforcement. Eine besondere Herausforderung ist die Kommunikation über die Verfahren der EBK.

Die EBK will mit ihren internationalen Aktivitäten die Glaubwürdigkeit ihrer Aufsicht und damit auch die Standortbedingungen des Schweizer Finanzmarktes und seiner Marktteilnehmer erhalten und verbessern. Dies erfordert eine wirkungsvolle Abstimmung dieser Aktivitäten mit der internen Grundlagenarbeit der EBK. Die internationalen Entwicklungen und ihre Beziehungen müssen dauernd beobachtet und periodisch neu bewertet werden. Die EBK pflegt konsequent strategische und operationelle bilaterale Beziehungen und arbeitet aktiv in internationalen Foren mit, wo sie sich für praktikable und marktnahe Standards einsetzt. Dies alles bedingt klare Schwerpunkte.

> EBK Enforcement-Strategie
> EBK-Strategie Internationale Aktivitäten
 
 
13. Dezember 2007
Übernahmekammer der EBK entscheidet in Sachen Laxey Partners Ltd et alii entgegen der Empfehlung der Offenlegungsstelle der SWX Swiss Exchange (OLS) vom 30. Juli 2007
Am 7. August 2007 entschied die Übernahmekammer der EBK, die Empfehlung der OLS vom 30. Juli 2007 in Sachen Laxey Partners Ltd et alii zu überprüfen. Mit Verfügung vom
12. Dezember 2007 stellte die Übernahmekammer der EBK im Wesentlichen fest, dass vorliegend Laxey Partners Ltd et alii ihre Beteiligung an Implenia offenzulegen haben, wenn sie durch Erwerb bzw. Veräusserung von auf Aktien der Implenia AG lautenden contracts for difference meldepflichtige Grenzwerte nach Art. 20 BEHG erreichen, über- oder unterschreiten.
 
 
5. Dezember 2007
EBK Bulletin 50
In ihrem neusten Bulletin veröffentlicht die EBK mehrere Entscheide, namentlich zur Amtshilfe gegenüber den USA und Italien im Börsenbereich, zu den Pflichten einer Bank, die in einem ausländischen Markt tätig ist, sowie zu den Abklärungspflichen bei Transaktionen mit erhöhten Risiken. Im Bulletin ebenfalls publiziert sind Entscheide zu fondsgebundenen Lebensversicherungen, zur unerlaubten Entgegennahme von Publikumseinlagen sowie zu Devisenhändlern.
> Bulletin
 
 
30. November 2007

Die EBK gibt ihren Entscheid betreffend die "Performance Fee" und den Entwurf des Rundschreibens betreffend die Bezeichnung von kollektiven Kapitalanlagen in die Anhörung
Die EBK hat entschieden auf eine Regulierung der "Performance Fee" zu verzichten und es den Marktteilnehmern zu überlassen, die Kriterien zur Erhebung dieser Kommission zu bestimmen. Die Voraussetzungen haben klar aus den Dokumenten der kollektiven Kapitalanlage hervorzugehen. Der Anhang II "Performance Fee" der Wegleitung, welche die Gesuche um Genehmigung der kollektiven Kapitalanlage behandelt, wird daher aufgehoben. In Bezug auf die Bezeichnung der kollektiven Kapitalanlagen hat die EBK ihre Praxis, welche als "2/3-Regel" bekannt ist, bestätigt, verzichtet aber die Anlagen des restlichen Drittels zu regeln. Die bisherigen Beschränkungen für kollektive Kapitalanlagen in Obligationen, Convert Bonds, für die Cash-Fonds und für die Geldmarktfonds werden deshalb nicht aufrechterhalten. Der vorliegende Entwurf eines Rundschreibens soll den bisherigen Anhang I "Fondsname und Anlagepolitik" ersetzen.

> Begleitbrief (in französisch)
> Erläuterungsbericht
> Entwurf des Rundschreibens "Bezeichnung von kollektiven Kapitalanlagen"

 
 
26.November 2007

Übernahmekammer der EBK prüft teilweise Ablehnung der UEK-Empfehlung I i.S. Implenia AG
Mit Empfehlung I vom 16. November 2007 stellte die Übernahmekommission (UEK) namentlich fest, dass eine allfällige Verletzung der Best Price Rule während der sechs Monate nach Ablauf der Nachfrist die Anbieterin verpflichten würde, allen ursprünglichen Angebotsempfängern den Best Price als Angebotspreis anzubieten. Diese Empfehlung wurde von der Anbieterin, LIL Investments No.4 Limited, in diesem Punkt abgelehnt. Die Übernahmekammer der EBK prüft diese Ablehnung: das Kaufangebot läuft weiter.

 
 
26.November 2007

Erläuterungen zu den neuen Bestimmungen im Offenlegungsrecht
Die EBK publiziert Erläuterungen zur Umsetzung ihrer per 1. Dezember 2007 inkrafttretenden Änderungen bei den Offenlegungsregeln. Diese Anpassungen erfolgen zeitgleich mit der Teilrevision des Börsengesetzes.

> Erläuterungen
> Änderungen im BEHG
> Änderungen in der BEHV-EBK
 
 
23.November 2007
Luc Thévenoz neuer Präsident der Übernahmekommission
Die EBK wählte Luc Thévenoz auf den 1. Januar 2008 zum neuen Präsidenten der Übernahmekommission (UEK). Luc Thévenoz ist seit 1993 ordentlicher Professor an der juristischen Fakultät der Universität Genf und Vorsteher des Zentrums für Bank- und Finanzrecht. Er ist seit 2001 Mitglied der EBK und seit 2003 auch der EBK-Übernahmekammer. Zuvor war er bereits während zwei Jahren Mitglied der Übernahmekommission. Luc Thévenoz wird auf Ende 2007 aus der EBK ausscheiden.
> Medienmitteilung
 
 
20. November 2007
EBK bewilligt die erste Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen nach Schweizer Recht
Die EBK freut sich, bekannt geben zu können, dass die erste Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen (KkK) nach Schweizer Recht bewilligt wurde. Diese KkK wird in Private Equity investieren. Die KkK stellt eine der Innovationen des neuen Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) dar, mit welcher ein geschlossenes Vehikel der kollektiven Kapitalanlage für Private Equity, Immobilien- und Bauprojekte und alternative Anlagen eingeführt wurde. Aufgrund der Eigenschaften, der Risiken und der Besonderheiten der Anlagen ist die KkK nur für qualifizierte Anleger im Sinne von Art. 10 Abs. 3 KAG zugelassen.
 
 
19. November 2007
EBK eröffnet Anhörung zur Änderung von Art. 3a der Bankenverordnung (Devisenhändler)
Mit der vorgeschlagenen Änderung der Bankenverordnung soll die für die Devisenhändler geltende Ausnahme von der Bewilligungspflicht aufgehoben werden. Die Anhörung erfolgt in Absprache mit der Eidg. Finanzverwaltung.
> Information zur Anhörung
> Begleitbrief
> Änderungen BankV
> Erläuterungsbericht
 
 
12. November 2007
EBK eröffnet Anhörung zum Entwurf des Rundschreibens „Marktverhaltensregeln“
Im Dezember 2003 hatte die EBK zum Entwurf für ein Rundschreiben „Marktmissbrauchsregeln“ eine Vernehmlassung durchgeführt. Das geplante Rundschreiben fand nicht den gewünschten Rückhalt. Nach einer Denkpause und Gesprächen mit den interessierten Kreisen hat die EBK im Dezember 2005 beschlossen, die Arbeiten am Rundschreiben weiterzuführen. Den aufgrund der Vernehmlassung durch eine Arbeitsgruppe stark überarbeiteten Entwurf gibt die EBK nun zu einer zweiten Anhörung frei.
> Begleitbrief
> Erläuterungsbericht zum Entwurf Rundschreiben „Marktverhaltensregeln"
> Entwurf Rundschreiben „Marktverhaltensregeln"
 
 
7. November 2007

Neue Bestimmungen im Offenlegungsrecht
Auf den 1. Dezember 2007 setzt die EBK weitere Änderungen der Börsenverordnung-EBK zur Offenlegungspflicht von Beteiligungen an kotierten Gesellschaften in Kraft. Die Anpassungen erfolgen teils im Zuge des geänderten Artikels 20 des Börsengesetzes, teils aufgrund von Erfahrungen in der Offenlegungspraxis sowie des seit 1. Januar 2007 rechtskräftigen Kollektivanlagengesetzes. Die vorliegende Veröffentlichung dient als Vorab-Information für die betroffenen Marktteilnehmer. Nachträgliche sprachlich-redaktionelle Korrekturen bleiben vorbehalten.
Aufgrund der bis zum 15. Oktober 2007 erfolgten Anhörung mit substanziellen und teilweise kontroversen Stellungnahmen zu wichtigen Regelungsbereichen hat die EBK beschlossen, die angehörten Vorschläge betreffend die Wertpapierleihe sowie die detaillierte Regelung der Finanzinstrumente einer vertieften Prüfung zu unterziehen und mit interessierten Dritten zu diskutieren. Die Umsetzung und Inkraftsetzung der Änderungen dieser Regelungsbereiche erfolgt 2008.
Die EBK veröffentlicht für die per 1. Dezember 2007 in Kraft tretenden Änderungen rechtzeitig einen Kommentar.

> Änderungen in der BEHV-EBK
> 3. Kapitel "Offenlegung von Beteiligungen" (per 1. Dezember 2007)
> Stellungnahmen zur Anhörung
 
 
24. Oktober 2007
Wegleitung der EBK betreffend die erleichterte Zulassung als Prüfgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen
Nach Art. 136 der Kollektivanlagenverordnung (KKV) bestehen erleichterte Voraussetzungen zur Anerkennung als Prüfgesellschaft für die Prüfung von Vermögensverwalterinnen und Vermögensverwaltern kollektiver Kapitalanlagen sowie Vertretern ausländischer kollektiver Kapitalanlagen. Die Wegleitung regelt den Inhalt der einzureichenden Gesuche im Einzelnen.
> Wegleitungen
 
 
15. Oktober 2007
Übernahmekammer der EBK tritt auf die Ablehnung der Empfehlung I der Übernahmekommission (UEK) vom 22. August 2007 i.S. Unilabs SA durch eine Minderheitsaktionärsgruppe nicht ein
Am 29. August 2007 lehnte eine Minderheitsaktionärsgruppe die Empfehlung I der UEK vom 22. August 2007 ab. Mit Verfügung vom 12. Oktober 2007 trat die Übernahmekammer der EBK aufgrund fehlender Parteistellung der Minderheitsaktionäre auf diese Ablehnung nicht ein.
> Verfügung vom 12. Oktober 2007
 
 
2. Oktober 2007
EBK eröffnet Anhörung zur Teilrevision der Börsenverordnung-EBK
Die vom Parlament beschlossene und nach Ablauf der Referendumsfrist voraussichtlich am 1. Dezember 2007 in Kraft tretende Änderung von Art. 20 des Börsengesetzes (BEHG) macht auf diesen Zeitpunkt hin verschiedene Anpassungen in der Börsenverordnung-EBK (BEHV-EBK) notwendig. Im Anschluss an ein erstes Revisionspaket zur BEHV-EBK, das diesen Sommer in Kraft getreten ist, hat die EBK in einem weiteren Schritt das 3. Kapitel „Offenlegung von Beteiligungen“ (Art. 9 – 23 BEHV-EBK) überarbeitet und an die neuen Vorgaben angepasst.
> Begleitbrief
> Änderungen BEHG und Entwurf BEHV-EBK
> Erläuterungsbericht zum Entwurf BEHV-EBK
 
 
28. September 2007
Wegleitungen der EBK betreffend schweizerische kollektive Kapitalanlagen
Die Wegleitungen der EBK betreffend die Fondsleitung, die Depotbank und die Anlagefonds sind an die neue Gesetzgebung im Bereich der kollektiven Kapitalanlagen angepasst worden. Im Weiteren wurden neue Wegleitungen betreffend die Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV), die Investmentgesellschaft mit festem Kapital (SICAF) sowie die Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen (KkK) erarbeitet.
> Wegleitungen
 
 
26. September 2007
EBK veröffentlicht neues Rundschreiben „Delegation durch Fondsleitung / SICAV“
Das geltende EBK-RS 96/5 „Juristische und personelle Trennung von Fondsleitung und Depotbank, Delegation von Anlageentscheiden und Teilaufgaben“ wurde aufgrund des erweiterten Geltungsbereiches des KAG vollständig überarbeitet. Das neue EBK-RS 07/3 „Delegation von Aufgaben durch die Fondsleitung und die SICAV“ tritt am 1. Oktober 2007 in Kraft. Auf den gleichen Termin wird das EBK-RS 96/5 aufgehoben.
> EBK-RS 07/3 „Delegation durch Fondsleitung / SICAV“
 
 
24. September 2007
EBK bewilligt die erste SICAV nach Schweizer Recht
Die EBK freut sich, bekanntgeben zu können, dass die erste Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) nach Schweizer Recht bewilligt wurde. Die SICAV ist eine der wichtigsten Innovationen des neuen Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG). Die SICAV stellt demnach eine Alternative zum vertraglichen Anlagefonds dar. Zentrales Definitionsmerkmal der SICAV ist, dass deren Kapital und deren Aktienzahl nicht im Voraus bestimmt sind. Sie verfolgt ausschliesslich den Zweck der kollektiven Kapitalanlage.
 
 
17. September 2007
EBK hat das Rundschreiben zur öffentlichen Werbung überarbeitet
Das Rundschreiben über die öffentliche Werbung (EBK-RS 03/1) wurde an die neue Kollektivanlagegesetzgebung angepasst. Demnach liegt keine öffentliche Werbung vor, wenn sich die Werbung ausschliesslich an qualifizierte Anleger gemäss KAG (neu auch vermögende Privatpersonen) richtet. Das geänderte Rundschreiben tritt am 1. Oktober 2007 in Kraft.
> EBK-RS 03/1 "Öffentliche Werbung"
 
 
10. September 2007
EBK veröffentlicht Hedge-Fonds-Bericht
In einem Hintergrundbericht beleuchtet die EBK die zentralen Aspekte der Tätigkeit von Hedge-Fonds mit Blick auf die Systemstabilität, die Marktintegrität, den Anlegerschutz sowie den Wirtschaftsstandort. Der Bericht befasst sich zudem mit den regulatorischen und steuerlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz.
> Medienmitteilung
> EBK-Hedge-Fonds-Bericht
 
 
4. September 2007
EBK-RS 05/3 "Prüfgesellschaften" / Anpassung an das Kollektivanlagengesetz
Das EBK-RS 05/3 "Prüfgesellschaften" wurde per 1. September 2007 an die neue Kollektivanlagengesetzgebung angepasst. Neu regelt das Rundschreiben insbesondere auch die Bedingungen für die erleichterte Anerkennung von leitenden Prüfern bei Vermögensverwaltern von kollektiven Kapitalanlagen und Vertretern von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen.
> EBK-RS 05/3 "Prüfgesellschaften"
 
 
19. Juli 2007
Aktualisierung der häufig gestellten Fragen zu Strukturierten Produkten
Die EBK aktualisiert den Fragebogen zum öffentlichen Angebot von Strukturierten Produkten gemäss Art. 5 des Kollektivanlagengesetzes (KAG) bzw. Art. 4 der Kollektivanlagenverordnung (KKV).
> FAQ
 
 
18. Juli 2007
Übernahmekammer der EBK bestätigt UEK-Empfehlung IV vom 9. Juni 2007 i.S. Converium
Die Übernahmekammer der EBK bestätigte unter Vornahme einiger Präzisierungen die Empfehlung IV der Übernahmekommission (UEK) vom 9. Juni 2007 zum öffentlichen Kauf- und Umtauschangebot der SCOR S.A. für alle sich im Publikum befindenden Namenaktien der Converium Holding AG.
> Medienmitteilung
> Verfügung vom 13. Juli 2007
 
 
11. Juli 2007
Anlegerschutz: EBK veröffentlicht Liste unbewilligter Institute
Seit dem 11. Juli 2007 veröffentlicht die EBK eine Liste mit Gesellschaften und Personen, die angesichts ihrer Tätigkeiten in der Schweiz oder aus der Schweiz heraus oder aufgrund der Zweckumschreibung gemäss Handelsregistereintrag möglicherweise eine unter die Aufsicht der EBK fallende Tätigkeit ausüben, ohne jedoch im Besitz der dafür notwendigen Bewilligung zu sein. Der Eintrag in der Liste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die ausgeübte Tätigkeit illegal ist; hingegen sollen die Anleger darauf aufmerksam gemacht werden, dass die aufgeführten Unternehmungen über keine Bewilligung der EBK verfügen.
> Unbewilligte Institute
 
 
5. Juli 2007
EBK setzt die Rundschreiben Prüfung nach KAG und Prüfbericht nach KAG in Kraft
Die neuen EBK-Rundschreiben EBK-RS 07/1 Prüfung nach KAG und EBK-RS 07/2 Prüfbericht nach KAG sind am 1. Juli 2007 in Kraft getreten. Sie präzisieren die Vorgaben zur Durchführung der Prüfung bzw. zur Berichterstattung über die Prüfung, die in der KKV-EBK lediglich in den Grundzügen geregelt sind. Neu müssen die Prüfungen - in Anlehnung an den Bankenbereich - risikoorientiert erfolgen und die neuen Bewilligungsträger nach KAG einbezogen werden. Neben den neuen Formen der kollektiven Kapitalanlagen fallen auch Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen sowie Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen in den Geltungsbereich der beiden Rundschreiben. Für die EBK ist es ein Anliegen, dass die Umsetzung der neuen Regelung bei den Vermögensverwaltern nicht mit unverhältnismässigen Kosten verbunden ist.
> EBK-RS 07/1 "Prüfung nach KAG"
> EBK-RS 07/2 "Prüfbericht nach KAG"
 
 
4. Juli 2007
EBK eröffnet Anhörung zum Entwurf des Rundschreibens „Delegation von Aufgaben durch die Fondsleitung und die SICAV“
Die EBK eröffnet die Anhörung zum Entwurf des Rundschreibens über die Delegation von Aufgaben durch die Fondsleitung und die SICAV. Das geltende EBK-RS 96/5 „Juristische und personelle Trennung von Fondsleitung und Depotbank, Delegation von Anlageentscheiden und Teilaufgaben" muss insbesondere aufgrund des erweiterten Geltungsbereichs des Kollektivanlagengesetzes vollständig überarbeitet werden. Die Anhörung dauert bis zum 10. August 2007.
> Information zur Anhörung
> Begleitbrief
> Entwurf des Rundschreibens „Delegation durch Fondsleitung / SICAV“
 
 
4. Juli 2007
EBK veröffentlicht Bericht zur Selbstregulierung
Selbstregulierung erfüllt eine bedeutende Funktion in der Schweizer Finanzmarktregulierung. Die EBK legt in einem Bericht ihre Position dazu dar.
> Medienmitteilung
> EBK-Bericht Selbstregulierung
> Dr. Urs Zulauf, Vizedirektor / Leiter Rechtsdienst der EBK
„Self-regulation in the financial sector – the Swiss experience“ (Referat in Englisch)
 
 
4. Juli 2007
EBK eröffnet Anhörung zur EBK-Geldwäschereiverordnung
Die EBK veröffentlicht Vorschläge zur Änderung der EBK-Geldwäschereiverordnung und Umsetzung der Empfehlungen der Financial Action Task Force im Bankensektor.
> Information zur Anhörung
> Begleitbrief
> Bericht der EBK vom Mai 2007
> Entwurf Revision GwV-EBK
 
 
29. Juni 2007
Häufig gestellte Fragen zu Strukturierten Produkten
Die EBK veröffentlicht häufig gestellte Fragen zum öffentlichen Angebot von Strukturierten Produkten gemäss Art. 5 des Kollektivanlagengesetzes (KAG) bzw. Art. 4 der Kollektivanlagenverordnung (KKV).
> FAQ
 
 
25. Juni 2007
EBK untersucht die Tessiner Effektenhändlerin AB Fin SA
Die EBK hat bei der Tessiner Effektenhändlerin AB Fin SA zwei Untersuchungsbeauftragte eingesetzt, die Unregelmässigkeiten abklären und die laufenden Geschäfte überwachen.
> Medienmitteilung (in Deutsch oder Italienisch)
 
 
22. Juni 2007
EBK-Mitteilung Nr. 45
Verschärfte Offenlegungsregeln der EBK treten per 1. Juli 2007 in Kraft

Die EBK publiziert Erläuterungen zur Umsetzung ihrer per 1. Juli 2007 inkrafttretenden verschärften Offenlegungsregeln. Durch die Teilrevision wird namentlich eine Neuberechnung sämtlicher Bestände per 1. Juli 2007 notwendig.
> EBK-Mitteilung Nr. 45
> Änderungen BEHV-EBK gemäss Amtlicher Sammlung (AS)
 
 
19. Juni 2007
EBK und SNB unterzeichnen Memorandum of Understanding
Die EBK und die SNB haben ein Memorandum of Understanding im Bereich Finanzstabilität unterzeichnet.
> Medienmitteilung
> Memorandum of Understanding EBK-SNB
 
 
18. Juni 2007

EBK-Mitteilung Nr. 44
Rundschreiben „Anpassung Kernkapital“: Änderung
Die EBK erleichtert Reportinganforderungen für diejenigen Institute, die einen international anerkannten Rechnungslegungsstandard anwenden und eine aufsichtsrechtliche Anerkennung erhalten haben, die Marktbewertungsoption auch für regulatorische Zwecke anzuwenden.

> EBK-Mitteilung Nr. 44
 
 
15. Juni 2007
Übernahmekammer der EBK prüft Ablehnung der UEK-Empfehlung IV i.S. Converium
Die Empfehlung IV der Übernahmekommission (UEK) vom 9. Juni 2007 zum öffentlichen Kauf- und Umtauschangebot der SCOR S.A., Puteaux, Frankreich, für alle sich im Publikum befindenden Namenaktien der Converium Holding AG, Zug, ist sowohl von der Anbieterin als auch von Martin Ebner teilweise abgelehnt worden.
Die Ablehnungen betreffen insbesondere die Feststellung in der UEK-Empfehlung, wonach die SCOR als Anbieterin in gemeinsamer Absprache mit Martin Ebner und Personen und sonstigen „Legal Entities“, welche von ihm direkt oder indirekt beherrscht werden, gehandelt haben soll. Die Übernahmekammer der EBK prüft die Ablehnungen; das Kauf- und Umtauschangebot läuft weiter.
 
 
15. Juni 2007
Peter Viktor Eckert neues Mitglied der EBK
Der Bundesrat hat heute Peter Viktor Eckert als Nachfolger von Christoph Ammann gewählt.
> Medienmitteilung EFD
 
 
14. Juni 2007
Aktualisierung der Wegleitungen der EBK
Die Wegleitungen der EBK betreffend die Genehmigung von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen, die Pflichten des Vertreters sowie die Bewilligung zur Ausübung einer Tätigkeit als Vertreter oder Vertriebsträger wurden überarbeitet. Betreffend die Bewilligung zur Ausübung einer Tätigkeit als Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen (Asset Manager) wurde eine neue Wegleitung herausgegeben.
> Wegleitungen
 
 
1. Juni 2007
EBK verschärft Offenlegungsregeln
Die EBK setzt auf den 1. Juli 2007 ein erstes Paket der dringlichen Teilrevision der Börsenverordnung-EBK zur Offenlegungspflicht von Beteiligungen an kotierten Gesellschaften in Kraft.
> Medienmitteilung
> Änderungen in der BEHV-EBK
> Stellungnahmen zur Anhörung
 
 
25. Mai 2007
Rückzug der Ablehnung der UEK-Empfehlung IV in Sachen Schmolz + Bickenbach AG
Die Parteien haben die Ablehnung der Empfehlung IV der Übernahmekommission (UEK) vom 20. April 2007 gegenüber der Übernahmekammer der EBK zurückgezogen. Gestützt auf diesen Rückzug schreibt die EBK das Verfahren als erledigt ab; die UEK-Empfehlung IV gilt somit als von den Parteien genehmigt.
 
 
8. Mai 2007
EBK eröffnet Anhörung zur Revision des Rundschreibens öffentliche Werbung
(EBK-RS 03/1)
Die EBK eröffnet die Anhörung zum Entwurf der Revision des Rundschreibens über die öffentliche Werbung vom 28. Mai 2003 (EBK-RS 03/1). Die Anpassungen erfolgen aufgrund der neuen Bestimmungen im Kollektivanlagengesetz und in der Kollektivanlagenverordnung zur öffentlichen Werbung, insbesondere zu den qualifizierten Anlegern. Die Anhörung dauert bis zum 5. Juni 2007.
> Information zur Anhörung
> Begleitbrief (in Französisch)
> Entwurf Revision EBK-RS 03/01
 
 
4. Mai 2007
Thomas Rufer neues Mitglied der Übernahmekommission
Die EBK hat Herrn Thomas Rufer als Mitglied der Übernahmekommission (UEK) gewählt.
> Medienmitteilung
 
 
3. Mai 2007
Basel II – EBK anerkennt weitere Ratingagentur
Die EBK anerkennt die Fedafin AG für das Marktsegment öffentlichrechtliche Körperschaften zur Berechnung der erforderlichen Eigenmittel nach Basel II.
> Liste der anerkannten Ratingagenturen
> Konkordanztabellen
 
 
1. Mai 2007
Übernahmekammer EBK prüft Ablehnung der UEK-Empfehlung IV i.S. Schmolz + Bickenbach AG
Mit Empfehlung IV vom 20. April 2007 stellte die Übernahmekommission (UEK) fest, dass die Schmolz + Bickenbach KG, Düsseldorf, bei Durchführung der in der UEK-Empfehlung erwähnten Transaktion verpflichtet wäre, ein öffentliches Kaufangebot für alle kotierten Beteiligungspapiere der Schmolz + Bickenbach AG, Emmen, zu unterbreiten. Die Empfehlung ist abgelehnt worden. Die Übernahmekammer der EBK prüft diese Ablehnung.
 
 
19. April 2007
EBK eröffnet Anhörung zur Teilrevision der Börsenverordnung-EBK
Die EBK hat ihre Börsenverordnung (BEHV-EBK) in einer dringlichen Teilrevision zu den Artikeln 13, 37 und 38 überarbeitet und der Praxisentwicklung angepasst. Die geplanten Anpassungen betreffen die Wandel-, Erwerbs- und Veräusserungsrechte (Art. 13) sowie den Börsenkurs bzw. den Preis des vorausgegangenen Erwerbs (Art. 37 und 38).
> Begleitbrief
> Entwurf BEHV-EBK und Erläuterungen
> Beschluss Nationalrat vom 7.3.2007
 
 
29. März 2007
Alain Bichsel wird Leiter Kommunikation/Medien der EBK
Alain Bichsel übernimmt am 1. Juli 2007 die Leitung der Stabsstelle Kommunikation/Medien der Eidg. Bankenkommission (EBK).
> Medienmitteilung
 
 
27. März 2007
Medienkonferenz der EBK
Am 27. März hat die EBK ihren Jahresbericht 2006 veröffentlicht und ihre jährliche ordentliche Medienkonferenz abgehalten. Anbei finden Sie die an diesem Anlass gehaltenen Referate.
> Eugen Haltiner, Präsident der EBK
Welchen "Watchdog" braucht die Schweiz? (Summary)
Präsentation
> Daniel Zuberbühler, Direktor der EBK
Risikoorientierte Aufsicht - Konsequenzen für unsere Ansprechpartner (Summary und Referat)
Präsentation
 
 
21. März 2007
EBK warnt vor nicht bewilligtem Finanzintermediär
Die EBK veröffentlicht einen Teil ihrer Verfügung vom 18. Dezember 2003, in der sie gegen Shaun Gregory Morgan ein Werbeverbot für bewilligungspflichtige Finanztätigkeiten ausgesprochen hat.
> Medienmitteilung
> Verfügung vom 18. Dezember 2003
 
 
14. März 2007
Basel II – EBK anerkennt erste Ratingagenturen
Die EBK anerkennt die vier international tätigen Ratingagenturen Dominion Bond Rating Service, Fitch Ratings, Moody’s Investors Service und Standard & Poor’s Ratings Services für die Berechnung der erforderlichen Eigenmittel für Kredit- und Marktrisiken nach Basel II. Die provisorischen Konkordanztabellen („Mappings“) zu deren Ratings sind somit definitiv. Weitere Anerkennungsgesuche - insbesondere schweizerischer Ratingagenturen - werden zur Zeit geprüft.
> Liste der anerkannten Ratingagenturen
> Konkordanztabellen
> Securitisation – Konkordanztabelle SA-CH und SA-BIZ
> Securitisation – Konkordanztabelle IRB
 
 
20. Februar 2007
EBK-Umfrage zum Prüfaufwand bei Banken und Effektenhändlern
Die EBK hat bei den Prüfgesellschaften den Prüfaufwand für das Geschäftsjahr 2005 erheben lassen.
> Analyse der Umfrageergebnisse
> Tabelle 1, Tabelle 2, Tabelle 3, Tabelle 4, Tabelle 5, Tabelle 6, Tabelle 7, Tabelle 8, Tabelle 9, Tabelle 10, Tabelle 11, Tabelle 12a, Tabelle 12b
 
 
16. Februar 2007
Übernahmekammer der EBK tritt auf die teilweise Ablehnung der UEK-Empfehlung VIII vom 29. Dezember 2006 i.S. SIG nicht ein
Die Übernahmekammer der EBK ist auf die teilweise Ablehnung der Empfehlung VIII der Übernahmekommission (UEK) vom 29. Dezember 2006 durch die Romanshorn SA nicht eingetreten. Die UEK wird den weiteren Verlauf des Übernahmeverfahrens festlegen.
> Verfügung der Übernahmekammer
 
 
7. Februar 2007
Kollektivanlagenverordnung der EBK tritt in Kraft
Die Kollektivanlagenverordnung der EBK tritt am 15. Februar 2007 in Kraft. Diese konkretisiert die technischen Vorschriften von Kollektivanlagengesetz und Kollektivanlagenverordnung.
> Medienmitteilung
> Verordnung der EBK über die kollektiven Kapitalanlagen (KKV-EBK), SR 951.312
 
 
1. Februar 2007
EBK-Mitteilung Nr. 43
Aufgrund der rechtlichen Regelung gewisser Finanzintermediäre („Fiduciarie statiche“) in Italien erlässt die EBK eine Ausnahmeregelung zur EBK-Geldwäschereiverordnung für Niederlassungen von Schweizer Bankgruppen.
> EBK-Mitteilung Nr. 43 (in Deutsch oder Italienisch)
 
 
26. Januar 2007
Daniel Sigrist neuer Leiter Abteilung Grossbanken der EBK
Daniel Sigrist ist ab Anfang April 2007 neuer Leiter der Abteilung Grossbanken der EBK.
> Medienmitteilung
 
 
10. Januar 2007
Übernahmekammer EBK prüft Ablehnung der UEK-Empfehlung VIII i.S. SIG
Die Empfehlung VIII der Übernahmekommission (UEK) vom 29. Dezember 2006 zum öffentlichen Kaufangebot der Romanshorn S.A. und zum konkurrierenden öffentlichen Kaufangebot der Rank Group Holdings Ltd für alle sich im Publikum befindenden Namenaktien der SIG Holding AG ist von der Romanshorn S.A. teilweise abgelehnt worden. Die Übernahmekammer der EBK prüft diese Ablehnung.
 
 
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