Aktuelles 2004

 
20. Dezember 2004
EBK Bulletin 46
Die EBK veröffentlicht in ihrem neuen Bulletin unter anderem Verfügungen zu Gewährsfragen, zur internationalen Amtshilfe, zum Berufsverbot für Händler sowie zu den Kompetenzen der von der EBK eingesetzten Beobachter. Die Druckversion wird Anfang 2005 erscheinen.
> Bulletin
 
 
3. Dezember 2004
Revision des Anlagefondsgesetzes: Bundesrat veröffentlicht Vernehmlassungsergebnisse
Der Bundesrat veröffentlicht den Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse zur Totalrevision des Anlagefondsgesetzes. Der Gesetzesentwurf und die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen sind dem Bundesrat bis im 3. Quartal 2005 zu unterbreiten. 
> Medienmitteilung des EFD 
> Bericht des EFD 
 
 
2. Dezember 2004
EBK-Mitteilung
Die EBK und die Schweizerische Nationalbank informieren in einem gemeinsamen Schreiben über die Einreichung von erklärenden Kommentaren bei Zinsrisikomeldungen.
> EBK-Mitteilung
 
 
1. Dezember 2004
EBK-Mitteilung Nr. 22
Die EBK veröffentlicht die Zusammenfassung der Ergebnisse der Schwerpunktprüfung 2002/2003 des Kreditrisikomanagements bei 133 massgeblich im Kreditgeschäft tätigen Instituten. Die Prüfung zeigte ein überwiegend positives Bild. Nur bei wenigen Instituten waren materielle Schwachstellen in mehreren Bereichen des Kreditrisikomanagements festzustellen. 
> Zusammenfassung der Ergebnisse (deutsch, französisch oder englisch nur „Executive summary“)
> EBK-Mitteilung Nr. 22 (deutsch oder französisch)
 
 
29. November 2004
EBK setzt Rundschreiben „Meldepflicht von Börsentransaktionen“ in Kraft
Auf den 1. Januar 2005 setzt die EBK das neue Rundschreiben „Meldepflicht von Börsentransaktionen“ (Meldepflicht) in Kraft. Das Rundschreiben präzisiert und erläutert die Meldepflicht nach Art. 15 Abs. 2 BEHG und Art. 2 – 7 BEHV-EBK.
> EBK-RS Meldepflicht von Börsentransaktionen
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18. November 2004
Aufsichtsenforcement durch Beauftragte
In Verfahren gegen Finanzintermediäre setzt die EBK Beauftragte im Mandatsverhältnis ein. Die EBK wählt die Beauftragten aus einer Liste von Kandidaten (z.B. Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder andere spezialisierte Personen) aus. Zwecks Aktualisierung der entsprechenden Daten lädt die EBK Interessenten zur Einreichung ihrer Unterlagen bis zum 12. Dezember 2004 ein.  
> Wegleitung (Deutsch, Französisch oder Italienisch)
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12. November 2004
Die EBK sistiert die Revision der Verordnungen zum Übernahme- und Offenlegungsrecht
Die Übernahmekammer der EBK hat beschlossen, die mit der Vernehmlassung im Oktober 2003 eingeleitete Revision der Verordnungen zum Übernahme- und Offenlegungsrecht (BEHV-EBK, UEV-UEK) zu sistieren. Stattdessen soll eine Revision des Börsengesetzes im Hinblick auf eine Behörden-Reorganisation zeitlich vorgezogen werden.
> Brief an die Vernehmlasser
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5. November 2004
Medienmitteilung: EBK begrüsst Bundesgerichtsurteil in Sachen Quadrant AG
Das Bundesgericht bestätigte insbesondere die in der Empfehlung der Übernahme-kommission vom 23. Juli 2002 sowie die in der Verfügung der EBK vom 12. Juni 2003 getroffene Erkenntnis, wonach die Aktionäre Dr. René Pierre-Müller, Dr. Adrian Niggli und Dr. Arno Schenk eine Gruppe im Sinne des Übernahmerechts bilden.
> Medienmitteilung
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30. September 2004
Revision des Rundschreibens „Selbstregulierung als Mindeststandard“ (EBK-RS 04/2) 
Die EBK hat sowohl die „Sonderregelung für die Identifizierung von Kunden im Kreditkartengeschäft" der Schweizerischen Bankiervereinigung wie auch die "Richtlinie zur Berechnung und Publikation der Fondsperformance" der Swiss Funds Association als Mindeststandard im Sinne des EBK-RS 04/2 anerkannt. Beide Mindeststandards treten am 1. Oktober 2004 in Kraft.
> EBK-RS Selbstregulierung als Mindeststandard
> Anhang
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25. August 2004
EBK entzieht Sogevalor Bewilligung und eröffnet Konkurs
Die Eidg. Bankenkommission (EBK) hat der Tessiner Effektenhändlerin Sogevalor SA mit sofortiger Wirkung die Bewilligung wegen schwerer Gesetzesverstösse und Insolvenz entzogen und den Konkurs über die Gesellschaft eröffnet. Als Liquidatorin hat sie die Deloitte & Touche AG eingesetzt.
> Medienmitteilung (Deutsch und Italienisch)
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30. Juli 2004
Punktuelle Teilrevision der Anlagefondsverordnung tritt in Kraft
Am 1. August tritt die vorgezogene punktuelle Teilrevision der Anlagefondsverordnung in Kraft. Sie wurde nötig, um die schweizerische Gesetzgebung im Bereich der Effektenfonds an die Änderungen der EU-Fondsrichtlinie von 1985 anzupassen. Zudem hat die EBK alle Wegleitungen im Bereich Anlagefonds revidiert mit Ausnahme der „ Wegleitung für Gesuche betreffend die Genehmigung von Schätzungsexperten von Immobilienfonds, Ausgabe vom 25. November 2002“.
> Änderungen in der Anlagefondsverordnung
> Wegleitungen
 
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1. Juli 2004
EBK setzt Änderungen des EBK-RS 96/4 für neue Zahlungsmittel und Vereine und Stiftungen in Kraft
Auf den 1. Juli setzt die Bankenkommission die Änderungen des Rundschreibens 96/4 in Kraft. Einerseits regelt Randziffer 18bis die Entgegennahme von Geldern für Zahlungsmittel und -systeme (vgl. Medienmittelung vom 16. Juni 2004). Andererseits werden die Randziffern 26 und 27 des Rundschreiben an die Änderung der Bankenverordnung vom 12. November 2003 zu den Vereinen und Stiftungen angepasst.
> EBK-RS Publikumseinlagen bei Nichtbanken
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30. Juni 2004
EBK-Umfrage zum Revisionsaufwand bei Banken und Effektenhändlern
Die EBK hat bei den Revisionsgesellschaften den Revisionsaufwand erheben lassen. Die Analyse der Umfrage, die sich auf das Geschäftsjahr 2002 bezieht, liegt nun vor. Sie zeigt einen nochmaligen Anstieg des Revisionsaufwandes, der auf die höhere Komplexität, die vielfältigeren Risiken, die gestiegenen Geschäftsvolumen sowie auf die zunehmende Regulierungsdichte zurückzuführen ist.
> Analyse der Umfrageergebnisse
> Tabelle 1 , Tabelle 2 , Tabelle 3 , Tabelle 4
Tabelle 5 , Tabelle 6 , Tabelle 7 , Tabelle 8
Tabelle 9 , Tabelle 10 , Tabelle 11 , Tabelle 12
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28. Juni 2004
EBK-Referat zum risikoorientierten Ansatz in der internationalen Geldwäschereibekämpfung
An einem von der Wolfsberg Group, einer Gruppe international tätiger Banken, organisierten Forum zur internationalen Geldwäschereibekämpfung äusserte sich die EBK zum risikoorientierten Ansatz und dessen Umsetzung in der Schweiz.
> Referat in Englisch
> Slides in Englisch
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23. Juni 2004
Testlauf für EBK-RS Prüfung, Prüfbericht und Prüfgesellschaften
Die drei Rundschreiben-Entwürfe, die die Grundlagen der Prüfungen im Finanzbereich aktualisieren, wurden aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse überarbeitet und werden nun bei 23 ausgewählten Banken und Effektenhändlern einem Testlauf unterzogen. Sie sollen - nach allfälligen Anpassungen aufgrund der Testlaufergebnisse - Mitte 2005 in Kraft gesetzt werden und sind somit auf die Prüfungen der Jahresrechnungen 2005 anwendbar.
> Begleitschreiben
> Testlaufversion EBK-RS Prüfung 
Anhang 1 Die ursprünglich unvollständige Internet-Publikation wurde am 28.6.2004 korrigiert.
Anhang 2
> Testlaufversion EBK-RS Prüfbericht
Anhang 1
Anhang 2
Anhang 3
Anhang 4
> Testlaufversion EBK-RS Prüfgesellschaften
Anhang 1
Anhang 2
Anhang 3
Anhang 3 Formular BEF
Anhang 3 Formular AF
Anhang 4
Anhang 5
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16. Juni 2004
EBK präzisiert das EBK-RS 96/4 für Zahlungsmittel und -systeme
Das EBK Rundschreiben 96/4 "Publikumseinlagen bei Nichtbanken" wird um eine Rz. 18 bis ergänzt. In beschränktem Umfang ist die Entgegennahme von Geldern für Zahlungsmittel und -systeme keine Einlage im Sinne des Bankengesetzes.
> Medienmitteilung
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15. Juni 2004
EBK-Mitteilung Nr. 34
Die EBK veröffentlicht ihren Bericht über die Ergebnisse der Auswertung der Berichte über die Massnahmen und den Zeitplan zur Umsetzung der EBK-Geldwäschereiverordnung, die Liste der der EBK Geldwäschereiaufsicht unterstellten Gruppengesellschaften, die FAQ zur EBK-Geldwäschereiverordnung sowie die Vorlage zur Prüfung der Umsetzung der EBK-Geldwäschereiverordnung.
> Bericht deutsch oder französisch
> EBK-Mitteilung Nr. 34 deutsch , französisch oder italienisch
> Liste der unterstellten Gruppengesellschaften
> FAQ deutsch oder französisch
> Vorlage deutsch , französisch oder italienisch
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25. Mai 2004
Die EBK setzt das neue Rundschreiben "Selbstregulierung als Mindeststandard" in Kraft 
Die EBK setzt das neue Rundschreiben "Selbstregulierung als Mindeststandard" auf den 1. Juni 2004 in Kraft. Es hält Vorschriften und Standesregeln fest, die im Rahmen der Selbstregulierung ausgearbeitet und von der Bankenkommission als verbindlicher Mindeststandard anerkannt wurden und ersetzt Anhang I zum EBK-RS 96/3 Revisionsbericht.
> EBK-RS Selbstregulierung als Mindeststandard
Anhang
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25. Mai 2004
EBK setzt Rundschreiben "Aufsicht über die Grossbanken" in Kraft
Auf den 1. Juni 2004 setzt die Bankenkommission das neue Rundschreiben "Aufsicht über die Grossbanken" in Kraft. Es erläutert die Berichterstattungspflichten der Grossbanken, die regelmässigen Kontakte zwischen Grossbanken und Bankenkommission, die direkten Prüfungen sowie die Vertiefungsprüfungen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Grossbanken aufgrund ihrer Grösse, Komplexität und Systemrelevanz intensiver beaufsichtigt werden als die übrigen Banken. 
> EBK-RS Aufsicht über die Grossbanken
Anhang
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10. Mai 2004
EBK rügt UBS wegen Banknotenhandel in US-Dollars
Mitarbeiter der UBS Investment Bank Schweiz haben wiederholt die vertragliche Verpflichtung zur Beachtung amerikanischer Sanktionsbestimmungen für bestimmte Dollarnotengeschäfte verletzt und der Federal Reserve Bank of New York (New York FED) darüber unrichtige Angaben gemacht - dies obwohl der Banknotenhandel der UBS eigens einen Vertrag mit dieser abgeschlossen hatte. In Koordination mit Massnahmen der New York FED in den Vereinigten Staaten hat die Eidg. Bankenkommission (EBK) die UBS gerügt und Massnahmen verfügt.
> Medienmitteilung
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29. April 2004
Medienkonferenz der EBK
Am 29. April hat die EBK ihren Jahresbericht 2003 veröffentlicht und ihre jährliche ordentliche Medienkonferenz abgehalten. Anbei finden Sie die an diesem Anlass gehaltenen Referate.
> Kurt Hauri , Präsident der EBK
Integrierte Finanzmarktaufsicht: ein grosses Plus - Unabhängige Finanzmarktaufsicht: ein zwingendes Muss
Stellungnahme der EBK zur FINMA
> Jean-Baptiste Zufferey , Vizepräsident der EBK
Überregulierung im Bank- und Finanzsektor
> Daniel Zuberbühler , Direktor der EBK
Die Umsetzung von Basel II in der Schweiz
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14. April 2004
Stellungnahmen zum Rundschreiben "Meldepflicht“
Die EBK veröffentlicht die Stellungnahmen zum Entwurf eines EBK-RS „Meldepflicht von Börsentransaktionen“, den sie am 19. Dezember 2003 in Vernehmlassung gegeben hat.
> Stellungnahmen
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8. April 2004
Stellungnahmen zum Rundschreiben "Marktmissbrauch"
Die EBK veröffentlicht die Stellungnahmen zum Entwurf eines EBK-RS "Aufsichtsrechtliche Regeln zur Vermeidung von Marktmissbrauch", den sie am 16. Dezember 2003 in Vernehmlassung gegeben hat.
> Stellungnahmen
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7.April 2004
Änderung der Liquiditätsvorschriften / neue Mindestreserveregelung
Die EBK und die Schweizerische Nationalbank (SNB) informieren in einem gemeinsamen Schreiben über die Änderung der Liquiditätsvorschriften und die Einführung der neuen Mindestreserveregelung der SNB sowie deren Auswirkungen auf die Liquiditätsstatistiken. Diese Änderungen treten auf den 1. Januar 2005 in Kraft.
> Gemeinsames Schreiben EBK/SNB
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2. April 2004
EBK-Mitteilung Nr. 33
Die zuständigen Instanzen der Swiss GAAP FER haben die Empfehlungen 23 und 24 verabschiedet, die bei allen Geschäftsabschlüssen beginnend am oder nach dem 1. Januar 2004 anzuwenden sind. Die EBK hat diese Empfehlungen geprüft und den Anhang zur RRV-EBK ergänzt. Darin lassen sich für die Banken Angaben über die allfällige Anwendung jeder in Kraft gesetzten FER-Empfehlung finden. Daraus wird ersichtlich, dass die Empfehlung 23 bei allen Abschlüssen Anwendung findet, während die Empfehlung 24 nur für die True and Fair View Abschlüsse zu verwenden ist.
> Anwendung Swiss GAAP FER
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26. März 2004
Finanzmarktregulierung und kein Ende?
In der Festschrift "De lege ferenda" für Prof. Alain Hirsch (Editions Slatkine, Genf, 2004) äussert sich EBK-Direktor Daniel Zuberbühler zum Vorwurf der Überregulierung, zeichnet Ursachen und Wirkung nach und setzt sich mit der Forderung nach Rezepten zur Eindämmung der Regulierungsflut auseinander.
> Aufsatz Daniel Zuberbühler
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18. Februar 2004
Stellungnahmen zur Revision des Offenlegungs- und Übernahmerechts
Die EBK veröffentlicht die Stellungnahmen zur Revision der Verordnungen zum Übernahme- und Offenlegungsrecht, die sie am 17. Oktober 2003 in Vernehmlassung gegeben hat.
> Stellungnahmen
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15. Februar 2004
Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zum Kapitalanlagegesetz
Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zum Entwurf des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) eröffnet, das das bisherige Anlagefondsgesetz (AFG) ablösen soll. Das revidierte Gesetz sieht vor, sämtliche Formen der Kapitalanlagen zu unterstellen.
> Gesetzesentwurf und Erläuterungsbericht
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8.Januar 2004
EBK Bulletin 45
Die EBK veröffentlicht das Bulletin 45, das unter anderem einen Bericht zur Praxis der EBK und des Bundesgerichtes in der internationalen Amtshilfe und die Verfügung i.S. Bank Vontobel im Zusammenhang mit der Zuteilung von Think Tools-Aktien enthält und Auskunft gibt über den Revisionsaufwand bei Banken und Effektenhändlern.
> EBK-Bulletin Nr. 45
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© 2008 EBK

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