Enforcement > Decisioni ai sensi dell'art. 34 LFINMA
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Unterstellungspflichtige Tätigkeit
Es wird festgestellt, dass die Forexone-Gruppe, bestehend aus der Forexone AG, mit Sitz in Zug, der Forexone Service AG, mit Sitz in Wädenswil, der Forexone Group AG, mit Sitz in Zug, sowie der Forexone Ltd, Larnaca, Zweigniederlassung Wädenswil, gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegengenommen und damit gegen das Bankengesetz verstossen haben.