CHF 5'000.-Die Einstellung des Konkursverfahrens wird definitiv, wenn nicht ein Gläubiger innert der Antragsfrist den zur Deckung der Verfahrenskosten notwendigen Vorschuss leistet.
1. Oktober 2009Für den Fall der definitiven Einstellung können die Gläubiger innert Frist die Verwertung ihres Pfandes verlangen.