16. Oktober 2009Forderungseingaben haben bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zu erfolgen.
CHF 5'000.-
Die Einstellung des Konkursverfahrens wird definitiv, wenn nicht ein Gläubiger innert der Antragsfrist den zur Deckung der Verfahrenskosten notwendigen Vorschuss leistet.
2. August 2010
Für den Fall der definitiven Einstellung können die Gläubiger innert Frist die Verwertung ihres Pfandes verlangen.