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International sanction

Änderung des Anhangs 7 der Verordnung vom 8. Juni 2012 über Massnahmen gegenüber Syrien (SR 946.231.172.7)

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 10. Oktober 2016 den Anhang 7 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien geändert. Im Rahmen dieser Änderung wurden die Einträge zu 22 natürlichen Personen geändert, zwei natürliche Personen aus der Liste entfernt und ein Eintrag, welcher doppelt bestand, bereinigt. Die Änderung tritt am 11. Oktober 2016 um 18.00 Uhr in Kraft.


Die Änderung ist auf der Interseite des SECO abrufbar.
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