Enforcement > Rulings under Article 34 FINMASA print

Werbeverbot

Rendal Williams, geb. 05.10.1954, amerikanischer Staatsbürger, wird generell verboten, unter jeglicher Bezeichnung selbst oder über Dritte eine bewilligungspflichtige Effektenhändlertätigkeit auszuüben oder für eine Effektenhändlertätigkeit in Inseraten, Prospekten, Rundschreiben, elektronischen oder anderen Medien Werbung zu betreiben sowie den Begriff „Bank“ unerlaubt zu verwenden.

Rendal Williams wird auf Artikel 48 des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMAG) sowie die darin vorgesehene Strafdrohung hingewiesen:

Artikel 48 FINMAG
Mit Busse bis zu 100‘000 Franken wird bestraft, wer einer von der FINMA unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels ergangenen rechtskräftigen Verfügung oder einem Entscheid der Rechtsmittelinstanzen vorsätzlich nicht Folge leistet.

Darüber hinaus wird Rendal Williams auf Art. 44 FINMAG hingewiesen, welcher für eine nach den Finanzmarktgesetzen bewilligungspflichtige Tätigkeit eine Strafe vorsieht.