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2017

Wesentliche Gruppengesellschaften

Wesentliche Gruppengesellschaften unterstehen der Sanierungs- bzw. Konkurszuständigkeit der FINMA (Resolution-Zuständigkeit).
Aufgrund der TBTF-Problematik und im Nachgang der Finanzkrise wurden verschiedene Finanzmarktgesetze angepasst. Änderungen gab es auch betreffend in der Schweiz domizilierte Gruppengesellschaften von Banken, Versicherungsunternehmen und Finanzmarktinfrastrukturen, die für bewilligungspflichtige Tätigkeiten wesentliche Funktionen ausüben «Wesentliche Gruppengesellschaften» . Diese unterstehen nun im Sanierungs- oder Konkursfall den Regeln des Banken-, Versicherungs- oder Finanzmarktinfrastrukturrechts. Müssen bei einem Bewilligungsträger wegen Insolvenzgefahr oder ernsthafter Liquiditätsprobleme Schutzmassnahmen angeordnet oder ein Sanierungs- oder gar Konkursverfahren eröffnet werden, so kann die FINMA ihre gesetzlich vorgesehenen Kompetenzen auch auf dessen wesentliche Gruppengesellschaften anwenden. Soweit spezialgesetzlich vorgesehen, ist sie ausschliesslich für die Anordnung solcher Massnahmen zuständig. Dank der einheitlichen Resolution-Zuständigkeit der FINMA für Bewilligungsträger und wesentliche Gruppengesellschaften können Institute im Krisenfall koordiniert saniert oder abgewickelt werden. Dies verbessert die Krisenbeständigkeit der Institute.

Zu den wesentlichen Funktionen, die von wesentlichen Gruppengesellschaften ausgeübt werden, gehören bei den Banken und Finanzmarktinfrastrukturen namentlich das Liquiditätsmanagement, die Tresorerie, das Risikomanagement, die Stammdatenverwaltung und das Rechnungswesen, das Personal, die Informationstechnologie, der Handel und die Abwicklung sowie Recht und Compliance. Bei den Versicherern gehört nebst der Holdingfunktion die Zeichnung von Risiken, die Bestandsverwaltung, die Schadenregulierung, das Rechnungswesen, das Personal, die Informationstechnologie und die Vermögensanlage dazu.

Die FINMA bezeichnet die wesentlichen Gruppengesellschaften und veröffentlicht diese:
Verzeichnis wesentlicher Gruppengesellschaften Banken

Zuletzt geändert: 18.03.2021 Grösse: 0.08  MB
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Die Beaufsichtigten müssen ihre Gruppengesellschaften, an welche sie wesentliche Funktionen ausgelagert haben sowie diesbezügliche Änderungen unaufgefordert der FINMA melden.
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