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Medienmitteilung
2017

FINMA ahndet gravierende Fälle von Insiderhandel und Marktmanipulation

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA schliesst zwei voneinander unabhängige Enforcementverfahren wegen Marktmissbrauch ab. Im ersten Verfahren stellte sie bei einem ehemaligen Verwaltungsrat verschiedener Schweizer Industrieunternehmen Insiderhandel fest. Im zweiten Fall ahndet sie Marktmanipulationen einer Effektenhändlerin und drei ihrer Händler. Die FINMA zieht unrechtmässig erzielte Gewinne in Millionenhöhe ein. Gegen die Händler verhängt sie langjährige Tätigkeits- und Berufsverbote.

Seit 2013 hat die FINMA das Mandat, Insiderhandel und Marktmanipulation bei sämtlichen Marktteilnehmern in der Schweiz zu untersuchen und zu ahnden. Im Rahmen ihrer Marktaufsicht verfolgte die FINMA zwei voneinander unabhängige Fälle und untersuchte dabei, ob die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen verletzt worden waren. Die FINMA hat nun beide Enforcementverfahren abgeschlossen. Es handelt sich im Bereich des Insiderhandels um den ersten Fall, bei dem die FINMA bei einer Einzelperson, die nicht in einem von der FINMA beaufsichtigten Institut tätig gewesen ist, Verstösse gegen das Aufsichtsrecht ahndet.

Ehemaliger Verwaltungsrat betreibt wiederholt Insiderhandel

Ein Verfahren führte die FINMA gegen einen ehemaligen Verwaltungsrat verschiedener bekannter Schweizer Industrieunternehmen. Auch eine Aktiengesellschaft, die von der betreffenden Einzelperson kontrolliert wird, war Gegenstand des Verfahrens. Der damalige Verwaltungsrat nutzte zwischen 2013 und 2016 wiederholt und systematisch Informationen aus den Unternehmen, in denen er als Organ tätig war, um anschliessend – insbesondere durch den Einsatz von Derivaten – von den zu erwartenden Kursbewegungen der Titel zu profitieren.

Der damalige Verwaltungsrat baute "Long"-Positionen auf, setzte also auf steigende Kursverläufe und zwar vor der Bekanntgabe von Übernahmen und positiven Geschäftsergebnissen, vor wichtigen strategischen Entscheiden und auch vor Verkäufen von Unternehmensteilen – dies, um später Gewinne zu realisieren. Die FINMA stellte auch fest, dass er bei einem Unternehmen, in dem er engagiert war, auch eine "Short"-Strategie verfolgte. Bei dieser Strategie setzen die Investoren auf sinkende Kursverläufe. Bei diesem Vorgehen missachtete er wiederholt die von den Unternehmen definierten Handelssperrperioden. Er missachtete auch seine Pflichten, Managementtransaktionen zu melden. Die Untersuchung der FINMA ergab zudem zahlreiche Hinweise darauf, dass die Einzelperson auch unrechtmässig Insiderinformationen, die ihr aus ihrem beruflichen Netzwerk zukamen, für beträchtliche Investitionen – und damit verbundene Gewinne – im Kontext von Titeln anderer Unternehmen nutzte, in denen sie nicht aktiv war.

FINMA zieht unrechtmässig erzielte Gewinne von 1,4 Millionen Franken ein

Die FINMA stellte in ihrem nun abgeschlossenen Enforcementverfahren fest, dass der ehemalige Verwaltungsrat mit seinem Verhalten gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen verstossen hatte. Er missachtete wiederholt und systematisch das aufsichtsrechtliche Verbot, Insiderinformationen zu nutzen. Die FINMA zieht daher unrechtmässig erzielte Gewinne von rund 1,4 Millionen Franken ein betreffend elf Einzelfälle bei sechs verschiedenen Titeln. Zudem zeigte die FINMA den Sachverhalt sofort der Bundesanwaltschaft (BA) an, die umgehend ein Strafverfahren gegen die Einzelperson eingeleitet hat. Sollte es nach Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens der BA zu Gewinneinziehungen kommen, gehen diese vor.

Die FINMA wurde 2016 im Rahmen ihrer Marktaufsicht aufgrund von auffälligen Handelsvolumen und Kursverläufen auf den Fall aufmerksam. Sie leitete daraufhin umfangreiche Abklärungen ein. Die FINMA koordinierte ihr Verfahren mit der BA. Die Behörden tauschten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten wertvolle Informationen aus.

Effektenhändlerin manipulierte den Markt

Im zweiten Enforcementverfahren führte die FINMA ein Verfahren gegen eine im Bereich Eigenhandel tätige kleine Gesellschaft und drei ihrer Händler. Die FINMA hat bereits 2015 die Liquidation der Gesellschaft angeordnet, da diese ohne Bewilligung tätig gewesen war. Die Händler beeinflussten von 2011 bis 2015 den Börsenkurs zahlreicher Schweizer Blue-Chip-Aktien, indem sie eine Vielzahl von grossen Aufträgen im Orderbuch erfassten. Der Ersthinweis auf dieses Verhalten kam von der Überwachungsstelle der SIX. Die FINMA stellte in ihrem Verfahren fest, dass die Aufträge mehrheitlich nie ausgeführt worden waren und auch nicht ausgeführt werden sollten. Sie entsprachen keinem echten Angebots- und Nachfrageverhalten. Vielmehr nutzten die Händler die mittels dieser Aufträge ausgelösten Kursbewegungen, um mit an diese Aktien gekoppelten Derivaten gewinnbringend zu handeln. Die Kaufaufträge wurden anschliessend wieder gelöscht. Die Eingabe der Aufträge diente somit lediglich dazu, den Anschein von Marktaktivitäten zu erwecken und die Börsenkurse von Effekten zu verzerren (Marktmanipulation). Die FINMA untersuchte 300 Fälle, bei denen mehrere Dutzend Schweizer Titel betroffen waren. Die FINMA stellte in allen diesen Stichproben manipulatives Verhalten fest und folgert, dass die gesamte Handelstätigkeit der Gesellschaft auf marktmanipulatives Verhalten mittels Eigenhandel ausgerichtet war.

FINMA verhängt langjährige Tätigkeits- und Berufsverbote

Das systematisch an den Tag gelegte marktmissbräuchliche Verhalten stellt einen Verstoss gegen das Aufsichtsrecht dar. Gegen die Händler werden Tätigkeitsverbote im Effektenhandel von acht und sechs Jahren verhängt. Überdies spricht die FINMA Berufsverbote für die Tätigkeit in leitender Stellung bei einem beaufsichtigten Institut von fünf respektive vier Jahren aus. Die FINMA ordnet überdies an, dass unrechtmässig erzielte Gewinne der Gesellschaft in der Höhe des Liquidationserlöses der Gesellschaft eingezogen werden. Die abschliessende Gesamtsumme der Gewinneinziehung lässt sich erst nach Abschluss der Liquidation bestimmen. Bei insgesamt erzielten Gewinnen im hohen siebenstelligen (Franken-)Bereich geht die FINMA auch hier von einem Millionenbetrag aus. Bei einem der Händler zieht die FINMA überdies Dividenden- und Bonus-Zahlungen in der Höhe von rund 200 Tausend Franken ein. Der eingezogene Gewinn wird an den Bund fliessen. Gegen Verfügungen der FINMA kann wie üblich Beschwerde eingereicht werden.

Marktaufsicht leistet Beitrag für Vertrauen in die Märkte

Insidergeschäfte und Marktmanipulation beeinträchtigen einen fairen und transparenten Handel und damit das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Märkte. Entsprechend nimmt die FINMA die Marktaufsicht sehr ernst. Sie geht jährlich weit über hundert Verdachtshinweisen auf Insiderdelikte oder Marktmanipulation nach. Dabei analysiert sie Millionen von Transaktionen und ermittelt in einigen hunderttausend Fällen die wirtschaftlich Berechtigten hinter den Transaktionen. Die Tools und Möglichkeiten, die in der Marktaufsicht zur Verfügung stehen, verbessern sich. Spuren von missbräuchlichem Verhalten bleiben in den Massendaten ("Big Data") und sind somit nachweisbar. Und die technischen Möglichkeiten nehmen zu, um die Datenmengen auszuwerten und um missbräuchliches Verhalten auch in komplexen Fällen aufzudecken. Die FINMA wird weiterhin konsequent und hartnäckig Verdachtsfällen nachgehen, zu denen bezogen auf Firmen oder Einzelpersonen Hinweise auf marktmissbräuchliches Verhalten vorliegen. Es gilt das Funktionieren und die Preisbildung der Märkte zu schützen und damit das Vertrauen der Marktteilnehmer zu schützen.

Kontakt

Tobias Lux, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 91 71, tobias.lux@finma.ch

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FINMA ahndet gravierende Fälle von Insiderhandel und Marktmanipulation

Zuletzt geändert: 23.06.2017 Grösse: 0.26  MB
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