News

Internationale Sanktion

Änderung der Anhänge 3 und 5 der Verordnung vom 30. März 2011 über Massnahmen gegenüber Libyen (SR 946.231.149.82)

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 8. Mai 2017 die Anhänge 3 und 5 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Libyen geändert. Dabei werden drei natürlichen Personen neu in die Liste aufgenommen und ein Eintrag einer natürlichen Person gelöscht. Die Änderung tritt am 9. Mai 2015 um 18:00 Uhr in Kraft.

Die Änderung ist auf der Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) abrufbar.

Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) gemäss den Vorschriften der Verordnung solche Geschäftsbeziehungen zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.

Backgroundimage