Sicherung der Ansprüche der Versicherten
Zentrale Aufgabe der Versicherungsaufsicht ist die Sicherstellung der Versichertenansprüche, also der so genannte Solvenzschutz als Schutz der Versicherten vor den Folgen einer Insolvenz von Versicherungsunternehmen. Um die Ansprüche der Versicherten sicherstellen zu können, muss ein Versicherungsunternehmen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ausreichende versicherungstechnische Rückstellungen bilden. Diese versicherungstechnischen Rückstellungen müssen durch das so genannte gebundene Vermögen jederzeit gedeckt werden.
Für die Anlagen des gebundenen Vermögens gelten strenge Vorschriften in Bezug auf die Risikostreuung, die zulässigen Anlagekategorien sowie für Risikomanagement und Kapitalanlagebewirtschaftung.
Im Konkurs eines Versicherungsunternehmens wird der Erlös aus der Verwertung des gebundenen Vermögens vorweg für Forderungen aus den Versicherungsverträgen verwendet. Die Anspruchsberechtigten geniessen damit eine Vorzugsstellung gegenüber den übrigen Gläubigern, indem sie im Konkursfall aus dem Erlös des gebundenen Vermögens zuerst, vor allen anderen Gläubigern, zu befriedigen sind.