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Schadenversicherungsaufsicht

Schadenversicherung

Die Schadenversicherung deckt die Risiken im Zusammenhang mit Personen (Unfall, Krankheit), mit Sachen (Fahrzeuge, bewegliche Güter, Immobilien, Waren usw.) oder aber mit dem Vermögen (Haftpflicht, finanzielle Verluste, Rechtsschutz, touristische Beistandsleistungen usw.).

Privatpersonen wie Unternehmen haben einen ständigen Bedarf, ihre Güter, Vermögenswerte und Einkünfte mit einer im Voraus kalkulierbaren Prämie gegen Ausfälle, Verluste oder Beschädigungen zu versichern. Die Schadenversicherung bietet Schutz und Sicherheit in zahlreichen Lebensbereichen und leistet damit einen volkswirtschaftlich wichtigen Beitrag.

Schadenversicherungsaufsicht

Die FINMA beaufsichtigt insgesamt rund 260 Versicherungsunternehmen. Davon betreiben rund 80 Gesellschaften und 40 schweizerische Zweigniederlassungen ausländischer Versicherungsgesellschaften die Versicherungszweige B1-B18 der Schadenversicherung (vgl. Anhang 1 zur Aufsichtsverordnung, AVO).

Im Bereich der Unfall- und Krankenversicherung übt die FINMA die Aufsicht über die privaten Versicherungsgesellschaften aus; die Aufsicht über die Krankenversicherer im Bereich der obligatorischen Grundversicherung und über die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) wird dagegen primär durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wahrgenommen. Wichtige Anliegen des Konsumentenschutzes vertreten der Ombudsman für Privatversicherungen und die Suva, der Ombudsman für die Krankenversicherung sowie das Nationale Versicherungsbüro und der Garantiefonds Schweiz im Bereich der obligatorischen Motorfahrzeughaftpflichtversicherung. Bei der Feuer- und Elementarschadenversicherung für die Gebäude unterstehen die Privatversicherer in den sieben Kantonen AI, GE, OW, SZ, TI, UR und VS der Aufsicht der FINMA, während die kantonalen Gebäudeversicherer in den übrigen 19 Kantonen eine Monopolstellung einnehmen und kantonal beaufsichtigt werden.

Die Versicherungsaufsicht durch die FINMA bezweckt insbesondere den Schutz der Versicherten vor Missbräuchen und vor den Insolvenzrisiken der Versicherungsunternehmen.

Die FINMA schützt die Ansprüche der Versicherten durch eine ständige Kontrolle des gebundenen Vermögens sowie der versicherungstechnischen Rückstellungen der Beaufsichtigten und stellt sicher, dass diese über genügend freie und unbelastete Eigenmittel verfügen (Solvabilität I). Die Aufsicht wird durch quantitative und qualitative Instrumente ergänzt. Diese sind der "Swiss Solvency Test" (SST), mit welchem der Kapitalbedarf von Versicherungsgesellschaften im Verhältnis zum Risikoprofil berechnet wird, und das "Swiss Quality Assessment" (SQA), welches Themen wie Corporate Governance, Risikomanagement oder internes Kontrollsystem (IKS) unter den Fokus der Aufsicht stellt.

Für neue Versicherer erteilt die FINMA bei Erfüllen der gesetzlichen Kriterien die Bewilligung für den Betrieb der beantragten Versicherungszweige.

Die Tarife und allgemeinen Bedingungen der Schadenversicherung bedürfen keiner vorgängigen Genehmigung durch die FINMA, mit Ausnahme der Elementarschadenversicherung, die einen Einheitstarif kennt, sowie der Krankenversicherung. Trotz fehlender vorgängiger Genehmigungspflicht ist die FINMA befugt, nachträgliche Kontrollen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Tarife für die Versicherten nicht nachteilig sind sowie die Solvenz der Versicherungseinrichtung nicht gefährden und die allgemeinen Versicherungsbedingungen gesetzeskonform sind.

Schadenversicherungsmarkt

Das Prämienvolumen der von der FINMA beaufsichtigten Schadenversicherungsunternehmen betrug im Jahr 2008 gut CHF 34 Mrd. (direktes Versicherungsgeschäft inkl. Krankenversicherung). Die Aufwendungen für Versicherungsfälle (Zahlungen und Veränderungen der Rückstellungen) beliefen sich im gleichen Jahr auf über CHF 22 Mrd. Die grössten Branchen – bezogen auf die gebuchten Bruttoprämien (Direktgeschäft) – sind die Motorfahrzeugversicherung (28%), die Feuer- und Sachversicherung (15%) und die Unfallversicherung (11%).