Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (
BCBS) wurde Ende 1974 von den Zentralbank-Gouverneuren der Zehnergruppe (G10) bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel gegründet. Der Ausschuss setzt sich aus Vertretern der Zentralbanken und Bankaufsichtsbehörden folgender 27 Länder zusammen: Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, China, Deutschland, Frankreich, Hongkong SAR, Indien, Indonesien, Italien, Japan, Kanada, Korea, Luxembourg, Mexiko, Niederlande, Russland, Saudi-Arabien, Singapur, Schweden, Schweiz, Spanien, Südafrika, Türkei, Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten. Die Schweiz wird durch die FINMA und die Schweizerische Nationalbank vertreten. Zu den Hauptaufgaben des Basler Ausschusses gehören unter dem allgemeinen Ziel der Stärkung der Sicherheit und Verlässlichkeit des internationalen Finanzsystems auch der Erlass internationaler Mindeststandards und Richtlinien für die Bankenaufsicht sowie die Verbreitung und Förderung von Bank- und Aufsichtspraktiken mit Vorbildcharakter und gemeinsamer Methodik. Weiter hat der Basler Ausschuss zum Ziel, die internationale Zusammenarbeit unter Aufsichtsbehörden bei der Überwachung grenzüberschreitender Tätigkeiten bzw. von in mehreren Ländern tätigen Bank- und Finanzkonzernen zu erleichtern und zu fördern. Zudem dient der Ausschuss auch als informelles Forum zum Informationsaustausch über die Entwicklung der nationalen Aufsichtsregulierung und -praxis sowie über aktuelle Geschehnisse im Finanzbereich.
Globaler Regulierungsrahmen
Im Dezember 2010 veröffentlichte der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht unter der Bezeichnung Basel III ein Reformpaket zu seinen bereits bestehenden internationalen
Regulierungsstandards. Ziel der Reformen ist, die weltweiten Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften und damit die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors zu stärken. Dadurch soll bei Problemen im Finanzsektor, unabhängig vom Ursprung des auslösenden Schocks, die Gefahr negativer Auswirkungen auf die Realwirtschaft verringert werden.
Als Weiterentwicklung des ersten Capital Accords aus dem Jahre 1988 und der 2006 veröffentlichten Basel II Standards berücksichtigt die aktuelle Reform die Lehren aus der jüngsten Finanzkrise. Das Ziel der Erhöhung der Stabilität des Finanzsystems wird wie bereits unter Basel II mittels
dreier Säulen angestrebt: Unter der Säule 1 werden einerseits die anrechenbaren Eigenmittel und andererseits Ansätze zur Bestimmung der erforderlichen Eigenmittel für Kredit-, Markt- und operationelle Risiken definiert, aufgeteilt in Mindestanforderungen und einen Kapitalerhaltungspuffer. Neu werden dabei an das anrechenbare Kapital höhere Anforderungen bezüglich Verlusttragfähigkeit gestellt. Zudem wurden die erforderlichen Eigenmittel erhöht. Weitere Neuerungen betreffen die Einführung eines antizyklischen Kapitalpuffers und einer Leverage Ratio als komplementäres, nicht risikogewichtetes Kapitalmass. Die Säule 2 beinhaltet den aufsichtsrechtlichen Überwachungsprozess, um die bankseitige Unterlegung aller Risiken mit genügend Eigenmitteln sicherzustellen, und verlangt ein angemessenes Management dieser Risiken. Unter der Säule 3 werden minimale Offenlegungspflichten der Banken hinsichtlich ihres Risikoprofils und der Eigenmittelunterlegung ihrer Risiken definiert. Ausserhalb dieser drei Säulen wurden neu verbindliche Standards zu Liquiditätsgrössen sowie dem diesbezüglichen Risikomanagement und der Aufsicht festgelegt. Schliesslich wurde für systemrelevante Finanzinstitute eine weitergehende Erhöhung der Kapitalanforderungen vorgesehen.
Die Umsetzung der Basel III Standards erfolgt in der Schweiz über die Anpassung der
Eigenmittelverordnung durch den Bundesrat sowie der darauf abstützenden FINMA-Rundschreiben. Die neuen Vorschriften sollen am 1. Januar 2013 in Kraft treten und entsprechend den Übergangsfristen des internationalen Regelwerks bis Ende 2018 vollständig umgesetzt werden.
Kerngrundsätze für eine wirksame Bankenaufsicht
In enger Zusammenarbeit mit Aufsehern von Ländern ausserhalb der G10 erstellte der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht die Kerngrundsätze für eine wirksame Bankenaufsicht (
Core Principles for Effective Banking Supervision). Diese Magna Charta der Bankenaufsicht enthält 25 allgemein formulierte, weltweit anwendbare Empfehlungen für die wesentlichsten Elemente eines tragfähigen Aufsichtssystems. Die 1997 erstmals veröffentlichten Grundsätze beruhen auf den in den 90er Jahren namentlich in Schwellenländern gemachten Erfahrungen mit ungenügend regulierten Bankensystemen als Mitverursacher schwerer Finanzkrisen. 2006 wurden die Grundsätze überarbeitet. Sie dienen neben der Selbsteinschätzung jedes Landes vor allem internationalen Finanzinstitutionen wie dem Internationalen Währungsfonds und der Weltbank als Massstab für die Beurteilung und technische Unterstützung von Umsetzungsmassnahmen in untersuchten Ländern. Anleitungen für die Durchführung von Prüfungsverfahren und detailliertere Kriterien für die Beurteilung der Einhaltung der Grundsätze finden sich in den 1999 herausgegebenen und 2006 überarbeiteten
Methodologien.