FAQ > Privatpersonen > Schutz der Versicherten drucken

Schutz der Versicherten

Gebundenes Vermögen

(Letzte Änderung vom 1. April 2009)

1. Wie sind die Ansprüche der Versicherten gesichert, wenn eine in der Schweiz domizilierte Versicherung zahlungsunfähig wird?

Zentrale Aufgabe der Versicherungsaufsicht ist die Sicherstellung der Versichertenansprüche, also der so genannte Solvenzschutz als Schutz der Versicherten vor den Folgen einer Insolvenz von Versicherungsunternehmen. Um die Ansprüche der Versicherten sicherstellen zu können, muss ein Versicherungsunternehmen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ausreichende versicherungstechnische Rückstellungen bilden. Diese versicherungstechnischen Rückstellungen müssen durch das so genannte gebundene Vermögen jederzeit gedeckt werden.

Für die Anlage des gebundenen Vermögens gelten strenge Vorschriften in Bezug auf die Risikostreuung, die zulässigen Anlagekategorien sowie für Risikomanagement und Kapitalanlagebewirtschaftung.

Im Konkurs eines Versicherungsunternehmens wird der Erlös aus der Verwertung des gebundenen Vermögens vorweg für Forderungen aus den Versicherungsverträgen verwendet. Die Anspruchsberechtigten geniessen damit eine Vorzugsstellung gegenüber den übrigen Gläubigern, indem sie im Konkursfall aus dem Erlös des gebundenen Vermögens zuerst, vor allen anderen Gläubigern, zu befriedigen sind.

2. An wen kann ich mich bei zusätzlichen Fragen wenden?

questions@finma.ch oder Tel. +41 31 327 91 00