(Letzte Änderung vom 1. Oktober 2009)
1. Wo erfahre ich, ob sich bei einer Bank oder einem Effektenhändler nachrichtenlose Vermögenswerte befinden, auf die ich einen Anspruch geltend machen könnte?
Bei den Banken, bei der Schweizerischen Bankiervereinigung, bei der FINMA und bei den diplomatischen Vertretungen der Schweiz im Ausland melden sich hin und wieder Erben eines mutmasslichen Bankkunden, der ein Konto, Depot oder Schrankfach bei einer Bank in der Schweiz unterhalten, es aber versäumt habe, den Erben die nötigen Informationen zu hinterlassen.
Um die Rechte dieser Personen zu wahren, ihnen die Suche nach den Vermögenswerten zu erleichtern und die Guthaben gegen möglichen Missbrauch zu schützen, hat der Verwaltungsrat der Schweizerischen Bankiervereinigung zuhanden der Banken in der Schweiz Richtlinien erlassen. Zudem hat er zur Verhinderung von Härtefällen, d.h. für Erben von langjährig nachrichtenlosen Vermögenswerten (als nachrichtenlos gilt ein Vermögen, bei dem die Banken den Kundenkontakt verloren haben und nicht wieder herstellen konnten), eine zentrale Anlaufstelle beim Bankenombudsman eingerichtet. Seine Adresse lautet:
Schweizerischer Bankenombudsman
Bahnhofplatz 9
Postfach 1818
CH-8021 Zürich
(08.30-11.30 Uhr):
Tel. +41 (0)43 266 14 14 Deutsch/Englisch
Tel. +41 (0)21 311 29 83 Französisch/Italienisch
Fax +41 (0)43 266 14 15
2. An wen kann ich mich bei zusätzlichen Fragen wenden?
questions@finma.ch oder Tel. +41 31 327 91 00