Beaufsichtigte > Versicherer > Lebensversicherungen > Wegleitungen drucken

Wegleitungen

Bewilligungsvoraussetzungen zum Geschäftsbetrieb

Für Lebensversicherungsunternehmen mit Sitz in der Schweiz und Geschäftsbetrieb in der Schweiz

Für Lebensversicherungsunternehmen mit Sitz im Ausland und Geschäftsbetrieb in der Schweiz

Für Versicherungsunternehmen mit Sitz in Liechtenstein und Geschäftsbetrieb in der Schweiz betreffend die Bestimmungen des Schweizer Rechts, die für die Ausübung dieser Tätigkeit aus Gründen des Allgemeininteresses gelten