Die Prüftätigkeit der externen Prüfgesellschaften wird durch das FINMA-Rundschreiben 2008/41 geregelt. Gemäss diesem Rundschreiben ist für die Prüfung des Jahresabschlusses 2008 die BPV-Rahmenrichtlinie 6/2007 zur Tätigkeit der externen Revisionsstelle vom 21.11.2007 mit ihren 3 Anhängen und 3 Beilagen zu verwenden. Anhang 2 ist – wie letztes Jahr – für die Aufsichtsprüfung der Betriebsrechnung Berufliche Vorsorge massgebend.
Wir lenken Ihre Aufmerksamkeit insbesondere auf den Umstand, dass für die Erstellung der Betriebsrechnung 2011 das FINMA-RS 2008/36 massgebend ist, welches daher auch das Prüfungskriterium darstellt. Es hat gegenüber dem Berichtsjahr 2010 keine Änderungen erfahren.
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FINMA-Rundschreiben 2008/41 vom 20.11.2008
Rundschreiben betreffend Prüfwesen
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Rahmenrichtlinie BPV 6/2007 vom 21.11.2008
BPV-Richtlinie vom 21. November 2007, revidiert per 28. November 2008
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Fachkontakt für Fragen zu allen Aspekten der Betriebsrechnung BV: peterheinz.bader@finma.ch und veronika.schmid@finma.ch